Die geplante Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist im Bundesrat gescheitert, stattdessen wurde die Übergangsfrist bis März 2026 verlängert, während Länder und Verbände gleichzeitig Nachbesserungen und Bürokratieabbau fordern.
Bundesrat stimmt gegen komplette Aufhebung der Kennzeichnung
Die geplante Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Stattdessen wurde die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 1. März 2026 bestätigt. Zuvor hatten einige unionsgeführte Länder im Agrarausschuss eine komplette Aufhebung des Gesetzes gefordert, diese Initiative scheiterte jedoch im Plenum am 11. Juli.
Mehrere Minister äußerten in der Sitzung Zweifel an einer erfolgreichen Überarbeitung des Gesetzes. Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk und sein Kollege aus Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, plädierten für einen kompletten Neustart. Dagegen warnte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte vor einer Aufhebung, da dies ein falsches Signal an Landwirte und Handel senden würde. Sie betonte, dass sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Lebensmitteleinzelhandel an der Kennzeichnung festhalten wollen.
Die Bundesregierung kündigte an, Länder und Wirtschaft eng in die geplante Überarbeitung einzubeziehen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium Silvia Breher betonte, dass die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Vordergrund stehe.
Länder fordern weniger Bürokratie für Landwirte
Der Bundesrat wies in einer Entschließung darauf hin, dass die Verlängerung der Übergangsfrist nur ein erster Schritt sein könne. Das aktuelle Gesetz weise laut Länderkammer erhebliche Schwächen auf, etwa die fehlende Gleichbehandlung von in- und ausländischen Produkten. Zudem sei das sogenannte Downgrading, also die Möglichkeit, Fleisch aus höheren Haltungsstufen notfalls in niedrigeren Stufen zu vermarkten, nicht ausreichend geregelt.
Ein zentraler Kritikpunkt bleibt die Bürokratie. Der Bundesrat fordert, den Vollzug des Gesetzes zu vereinfachen und den Aufwand für Betriebe und Verwaltung zu reduzieren. Statt regelmäßiger Routinekontrollen sollen Kontrollen künftig nur noch anlassbezogen erfolgen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dies in einem weiteren Änderungsgesetz sicherzustellen.






































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