Tierhaltungskennzeichengesetz: Umsetzung ist Ländersache

16 Mai 2024
Deutschland
Schweine Ferkel Haltung

Der Vollzug und die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes obliegt den Behörden auf Länderebene. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Eine Rechtsverordnung für allgemein verbindliche Regeln für eine bundeseinheitliche Umsetzung sei weder erforderlich noch durch das geltende Gesetz möglich.

Für die Umsetzung und den Vollzug des Tierhaltungskennzeichengesetzes sind allein die Landesbehörden zuständig. Auf Bundesebene werden keine allgemein verbindlichen Vorschriften dazu erlassen, wie das Gesetz bundeseinheitlich durchzuführen ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor. Moniert hatten die Linken, dass bislang unklar sei, wie das Gesetz länderübergreifend und unter Bündelung staatlicher und privater Kontrollsysteme ausgestaltet werden soll.

Zunächst Schweinefleisch, später auch Geflügelfleisch betroffen

Laut Bundesregierung ist eine entsprechende Rechtsverordnung aber nicht erforderlich und zudem rechtlich unmöglich, da dem Gesetz die entsprechende Ermächtigungsgrundlage fehlt. Das Tierhaltungskennzeichengesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Es betrifft zunächst nur frisches Schweinefleisch, soll aber künftig schrittweise auf die Gastronomie, verarbeitete Produkte und weitere Tierarten ausgeweitet werden.

Regeln zum Stallumbau

Aus der Antwort gehen zudem die konkreten Bedingungen hervor, unter denen der tierwohlgerechte Stallumbau erfolgen kann. Seit dem 1. Oktober 2023 können durch eine Änderung im Baugesetzbuch Ställe umgebaut werden, wenn dieser dem Wechsel zu den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio dient. Außerdem können Ställe in dem Umfang vergrößert werden, um den Tierbestand in der neuen Haltungsform gleich groß zu halten. Statt umzubauen ist es zudem möglich, den Stall abzureißen und ein neues Gebäude mit der entsprechenden Haltungsform zu errichten. Vereinfacht werden sollen künftig auch Vorschriften im Bundes-Immissionsschutzgesetz

AgE
Bild: Adobe_Stock_ Budimir Jevtic

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