Die Ampelkoalition hat sich beim Umbau der Tierhaltung in Teilen geeinigt. Sie einige sich bei der Tierhaltungskennzeichnung, beim Baurecht und beim Immissionsschutzrecht. Noch nicht geklärt ist die Finanzierungsfrage.
Teileinigung bei Umbau der Tierhaltung
Bei der Haltungskennzeichnung entspricht der Kompromiss dem geänderten Gesetzentwurf, den das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits zur Notifizierung nach Brüssel übermittelt hat und der in der Branche kritisch aufgenommen wurde. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Einzelheiten zu den anderen Punkten liegen noch nicht vor.
Geflügel ist noch in dieser Legislaturperiode dran
„Mit dem vorliegenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gelingt der Koalition der Durchbruch für mehr Transparenz, fairen Wettbewerb und mehr Tierwohl“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch. Die Tierhaltungskennzeichnung für Mastschweine sei „ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Tierwohl“. In einem nächsten Schritt werde man auch Ferkel und Muttersauen einbeziehen. Ebenfalls noch in dieser Legislatur werde die Koalition entsprechende Regelungen für die Tierarten Rind und Geflügel erarbeiten. Jetzt komme es darauf an, für den Umbau der Tierhaltung eine verlässliche Finanzierung zu sichern.
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, sieht in den Änderungen am Regierungsentwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „den Grundstein für die marktwirtschaftliche Weiterentwicklung der Tierhaltung“. Gleichzeitig schaffe man Transparenz für selbstbestimmte Kaufentscheidungen. Die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Dr. Julia Verlinden, nannte die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung „einen großen Erfolg und starken Anfang für die Ampel.“ Perspektivisch werde dieser Fortschritt vollständige Transparenz bei den tierischen Erzeugnissen bieten.
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