Tierhaltungskennzeichnung: „Stall + Platz“ als Einstieg ideal!

02 September 2022
Legehenne
Hühnerhaltung im Stall

„Die Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht tierischer Erzeugnisse müssen anders aufgebaut werden“, sagt Dr. Caspar von der Crone, geschäftsführender Vorstand der IG Bio-Initiative, zum neuen Tierschutzkennzeichnungsgesetz. Für ihn wäre die Stufe 2 des staatlichen Tierwohl-Labels („Stall + Platz“) ideal als Einstieg. Dies bietet Landwirten den Anreiz, für mehr Tierwohl im Stall zu sorgen. Grundsätzlich begrüßt der Interessenvertreter ökologischer Landwirte die aktuellen Entwürfe. 

Nach dem staatlichen Tierwohl-Label muss Tierhaltung nach fünf Stufen gekennzeichnet werden: 1 – Stall, 2 - Stall + Platz, 3 – Frischluftstall, 4 – Auslauf / Freiland, 5 - Bio

Stufe 2 als Einstieg

„Die Stufe 1 „Stall“ betrachten wir nicht als zielführend, so Caspar von der Crone. „da mit den Haltungsvorgaben lediglich minimale Standards erfüllt werden, die unseres Erachtens nicht dazu beitragen, dass Landwirte für mehr Tierwohl investieren.“ Eine derartige Auslobung suggeriere zudem, dass zusätzliche Standards bestehen, die in Wirklichkeit aber nur die bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

Insbesondere unter dem Aspekt, dass die neue Verordnung künftig für alle tierischen Erzeugnisse gilt, ist nach Auffassung des geschäftsführenden Vorstandes der IG Bio-Initiative e. V. eine systematische Anpassung erforderlich. „Als Beispiel wäre die Kennzeichnung für Eier, als etabliertes und anerkanntes System, als Vorlage zu empfehlen. Hier gibt es klare Vorgaben, die transparent und mit den Inhalten der jeweiligen Stufen für alle Marktbeteiligte verständlich sind.“ Mit Mindestanforderungen und Auslobungskriterien der Stufe 2 als Einstieg wäre nach seiner Meinung der Anreiz gegeben, für mehr Tierwohl Sorge zu tragen, so von der Crone 

Vermisst: „artgerechte Haltung ohne Bio“ 

„Weiterhin vermissen wir eine Kategorie für artgerechte Haltung ohne Bio. Bio per se in die höchste Stufe einzugliedern, halten wir für falsch. Die Mindestvorgaben der EU-Verordnung werden zum einen sehr unterschiedlich interpretiert, zum anderen gehen viele Bioverbände mit ihren Vorgaben zum Teil deutlich über die gesetzlichen Grundlagen hinaus. Das Interesse, sich auf einem Standardlevel zu etablieren, dürfte für die meisten Bioverbände gering sein. Konkrete Vorgaben für die höchste Stufe sollten nicht nur für Bio, sondern auch für Tierschutz mit besonderen Anforderungen gelten. Konventionelles Bio wäre nach unserer Auffassung in die Stufe 4 anzusiedeln.

Vorgaben der Masthuhn-Initiative einbeziehen!

Regelungsbedarf gibt es auch für alle anderen Tierarten. Für Geflügelfleisch (Broiler) haben Anbieter und auch Tierschutzorganisationen mit der Masthuhn-Initiative bereits Vorgaben für mehr Tierwohl in vielen Märkten erfolgreich etabliert. Diese sind einzubeziehen und den jeweiligen Stufen zuzuordnen. Letztendlich gilt sowohl für Geflügelfleisch als auch für andere Tierarten das gleiche Prinzip.

Mit der Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden Mindestvorgaben dargestellt, die aus unserer Sicht jedoch für die Siegelbewertung nicht ausreichen, sondern lediglich Mindestanforderungen darstellen. Auch hier halten wir Verbesserungen hinsichtlich der Anforderungen zu den jeweiligen Auslobungen für erforderlich

Sehr zu begrüßen ist, dass auch für Herkünfte aus anderen Ländern, Vorgaben definiert werden. Im Interesse des Wettbewerbs für deutsche Landwirte ist das zielführend. Sowohl konventionell als auch im ökologischen Bereich gibt es sehr große Unterschiede. Inwieweit die Vorgaben auch für Drittlandsware umgesetzt werden können, wird letztendlich der Markt entscheiden.“

Caspar von der Crone / IG Bio-Initiative
Bild: Geflügelnews

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