Die niederländische Geflügelwirtschaft muss ihre Fangmethoden bis Anfang 2027 umstellen. Das höchste Wirtschaftsverwaltungsgericht untersagt jede Ausnahme vom Verbot, Hühner an den Beinen zu fangen. Das Gericht beruft sich auf EU-Recht.
Niederlande verbieten das Fangen von Hühnern an den Beinen
Geflügel darf in den Niederlanden künftig nicht mehr an den Beinen gefangen und getragen werden. Das hat das College van Beroep voor het bedrijfsleven (CBb), das höchste niederländische Wirtschaftsverwaltungsgericht, entschieden. Eine bisher geduldete Ausnahme verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen europäisches Recht.
Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Arbeitsabläufe bis zum 1. Januar 2027 umstellen. Danach drohen bei Verstößen Zwangsgelder von bis zu 60.000 Euro.
Urteil beruft sich ausdrücklich auf EU-Recht
Das Gericht betrachtet das Verbot nicht als rein niederländische Regel, sondern leitet es aus den Vorgaben der Europäischen Union ab.
Der niederländische Landwirtschaftsstaatssekretär hatte zuvor erlaubt, Hühner unter bestimmten Bedingungen an beiden Beinen hochzuheben. Diese Ausnahme erklärte das Gericht nun für unzulässig. Die Behörden müssen das Verbot nach dem Urteil vollständig durchsetzen.
Das CBb begründet seine Entscheidung damit, dass Sanktionen nach EU-Recht wirksam und abschreckend sein müssen. Das bisher vorgesehene maximale Zwangsgeld von 15.000 Euro reichte dem Gericht deshalb nicht aus. Es setzte die Obergrenze auf 60.000 Euro herauf.
Niederländische Betriebe müssen Fangmethoden umstellen
Bis zum 1. Januar 2027 erhalten die betroffenen Fang- und Verladeunternehmen Zeit, ihre Betriebsabläufe anzupassen. Danach dürfen sie Geflügel nicht mehr an den Beinen aufnehmen.
Als Alternative gilt das sogenannte aufrechte Fangen. Dabei greifen die Fänger jedes Tier mit beiden Händen und halten es aufrecht. Tierschutzorganisationen führen an, dass diese Methode Stress, Verletzungen und Knochenbrüche verringern könne.
Für Geflügelhalter und Fangkolonnen bedeutet sie jedoch einen veränderten Arbeitsablauf. Je nach Bestandsgröße, Stallbau und Verladetechnik können mehr Arbeitskräfte, längere Fangzeiten und höhere Kosten entstehen.
Geflügelwirtschaft warnt vor nationalem Alleingang
Der niederländische Geflügeldachverband Avined kritisiert das Urteil. Nach Ansicht des Verbandes isolieren sich die Niederlande mit ihrer strengen Auslegung der europäischen Regeln.
Avined will die Entscheidung gemeinsam mit den Branchenverbänden prüfen. Die Geflügelwirtschaft setzt zugleich auf die geplante Überarbeitung der europäischen Transportverordnung. Sie hofft, dass die EU darin praktikable und rechtssichere Fangmethoden festlegt.

































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