Niederlande: Oberster Gerichtshof verbietet das Fangen von Geflügel an den Beinen

04 Juni 2024
Stallmanagement
Geflügel fangen

In seinem Urteil vom 4. Juni 2024 hat das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande, das Berufungsgericht für Handel und Industrie (CBb) festgestellt, dass Geflügel nicht an den Beinen angehoben werden darf, um es in eine Kiste oder einen Container zu legen.

Dieses Urteil entäusche die niederländische Geflügelwirtschaft sehr und werde der professionellen niederländischen Geflügelkette nicht gerecht, äußerte sich die niederländische Avined, eine Foundation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die derzeitige nachhaltige und robuste Marktposition des niederländischen Geflügelsektors durch effiziente Dienstleistungen weiter zu stärken. Weltweit werde das Geflügel an den Beinen gefangen. Dies geschehe auch in den Niederlanden, natürlich mit ausreichender Rücksicht auf das Wohlergehen der Tiere. Die jetzige Entscheidung schließe die Niederlande von dieser Methode aus und setze sie auf eine Insel in Europa.

„Als Avined setzen wir uns weiterhin für eine echte Regierungspolitik und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa ein. Wir studieren das Urteil", hieß es von der Foundation.

Tom Schotman
Bild: Ingrid Sweers

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