Niederlande: Parteien im Berufungsverfahren kritisch zum Fangen an den Ständern befragt

07 Februar 2024
Niederlande
Aufrechtfangen

Im Berufungsverfahren des niederländischen Geflügelsektors zum Urteil des Bezirksgerichtes Rotterdam, welches das Kopfüber-Fangen von Geflügel für rechtswidrig erklärt hatte, fand beim College van Beroep voor het Businessleven (CBb) in Den Haag kürzlich die Anhörung der verschiedenen am Verfahren beteiligten Parteien statt, und zwar von Wakker Dier, der niederländischen Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) und des niederländischen Geflügelsektors.

Alle Parteien wurden kritisch befragt und die Argumente für die jeweilige Position aufgenommen.

Wakker Dier argumentierte, dass das Fangen von Geflügel an den Beinen nach geltendem EU-Recht verboten ist.

Die NVWA verwies in ihrer Argumentation auf eine Studie der Universität Wageningen und auf die aktuelle ILVO-Studie (ILVO - Institute for Agricultural, Fisheries and Food Research), die beide beim aufrechten Fangen Vorteile sehen, und zwar sowohl gegenüber dem Kopfüber-Fangen als auch gegenüber dem mechanischen Fangen. Allerdings wird der Hinweis gegeben, dass das aufrechte Fangmethode wesentlich länger dauert.

Umsetzung scheitert am Haltungssystem

Die Geflügelwirtschaft machte darauf aufmerksam, dass das aufrechte Fangen, also die legale Fangmethode in Volierenställen aus Gesundheits- und Sicherheitsgesichtspunkten technisch nicht machbar ist. „Man müsste die Hühner in den Volierenställen zunächst immer an den Beinen packen, um sie zu sich zu ziehen und dann aufrecht zu den Transportkisten tragen zu können“, begründet die Branche ihren Standpunkt.“ Die Branche legte eine Stellungnahme eines Stalleinrichters vor, in welcher darauf hingewiesen wurde, dass Volierensysteme nicht einfach angepasst werden können, um die richtige Aufnahmemethode zu ermöglichen.

Des Weiteren verwies die Geflügelbranche darauf, dass der Anteil der Verletzungen beim Fangen und Verladen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sei. Dies gehe aus den aktuellen Daten der niederländischen Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) hervor. Außerdem wurden im Auftrag der Branche verschiedene Fang- und Verlademethoden untersucht.

Urteil im Berufungsverfahren für März /April erwartet

Ein Ergebnis in diesem Berufungsverfahren wird zwischen dem 12. März 2024 und 23. April 2024 erwartet. Scheitert der Geflügelsektor mit seinem Berufungsverfahren, ist die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) verpflichtet, das Verbot des Kopfüber-Fangens umzusetzen. In diesem Falle würde den Unternehmen unter Androhung eines Strafgeldes vorgeschrieben, ihre Betriebsabläufe bis zum 15. August 2024 entsprechend anzupassen.

Geflügelnews / Cordula Möbius
Bild: Ingrid Sweers

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.