Auch auf der EuroTier 2024 war das Thema „Fangen und Verladen von Geflügel“ aktuell.
Die Diskussion um tierschonendes Verladen von Geflügel gewinnt durch ein niederländisches Urteil an Fahrt, doch übereilte Reaktionen sind laut Experten fehl am Platz.
Das Fangen und Verladen von Legehennen und Mastgeflügel steht auch in Deutschland in der Diskussion. Auf dem NRW-Geflügeltag gab es den aktuellen Stand hierzulande von Dr. Birgit Spindler von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
In Deutschland werden jährlich über 50 Mio. Legehennen, 626 Mio. Masthähnchen und gut 30 Mio. Puten sowie rund 10 Mio. Enten geschlachtet und müssen demzufolge zum Schlachthof gefahren werden.
Tiertransporte fallen außerdem zum Beispiel bei Junghennen an, die vom Aufzucht- zum Legebetrieb verbracht werden. Bei Legehennen ist aufgrund der üblichen Volierenhaltung keine maschinelle Verladung möglich.
In anderen Ländern maschinelle Verladung verbreiteter
Bei Masthähnchen liegt der Anteil der Tiere, die maschinell verladen werden, nach Schätzung von Dr. Birgit Spindler hierzulande bei lediglich fünf Prozent. Damit wird also der allergrößte Anteil Geflügel bei uns in der Regel von Fängerkolonnen verladen. In anderen europäischen Ländern, etwa Skandinavien, sieht es ganz anders aus. Hier erfolgt ein Großteil der Verladung von Masthähnchen maschinell. Die Verantwortung dafür, dass alles tierschutzgerecht erfolgt, liegt in jedem Fall beim Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin.
Kritik am Kopfüber-Fangen: Urteil aus den Niederlanden als Auslöser
Dr. Birgit Spindler von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover stellte beim diesjährigen NRW-Geflügeltag den aktuellen Sachstand zum Thema Fangen und Verladen von Geflügel vor. In die Diskussion geraten ist es nicht zuletzt durch ein Urteil aus den Niederlanden (Rotterdam) vom November 2023. Dieses besagte, dass bis zum August vergangenen Jahres die übliche Praxis des Kopfüber-Fangens beendet werden muss. Jedoch gibt es dazu in den Niederlanden aktuell noch keine endgültige Entscheidung, wie es jetzt weitergehen soll.
Urteil aus den Niederlanden nicht rechtsverbindlich
Wie die Fachtierärztin betonte, ist das Urteil in den Niederlanden in Deutschland nicht direkt rechtsverbindlich. Aber es basiert auf EU-Recht und hat auch bei uns entsprechende Diskussionen ausgelöst. Sie stellte auf dem Geflügeltag verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen vor, die das Überkopf-Fangen an einem Bein und das tierschonendere an zwei Beinen oder aufrecht sowie das maschinelle Verladen verglichen. Beim Fangen an zwei Beinen ist die Verladegeschwindigkeit bereits deutlich reduziert, das aufrechte Fangen braucht noch mehr Zeit und ist für das Personal zudem natürlich anstrengender. Somit sind letztere Methoden teurer. Beim aufrechten Fangen von Legehennen im Volierensystem stelle sich auch die Frage der Arbeitssicherheit, so Dr. Spindler.
Das maschinelle Verladen von Masthähnchen habe sicherlich das Potenzial, Stress und Verletzungen für die Tiere zu reduzieren und die Arbeitsbelastung für das Fängerpersonal zu senken. Dem entgegen stehen auch hier wieder die erhöhten Kosten und Fragen der Biosicherheit bei überbetrieblicher Verwendung der Vorrichtungen.
Bei den Abwägungen des Für und Wider der verschiedenen manuellen Verladevarianten müsse man auch diskutieren, was die verlängerten Ladezeiten für den Tierschutz bedeuteten. Die schon verladenen Tiere stehen dann ggf. länger in den Transportkisten, bevor es losgeht zum Schlachthof.
Neue Transportverordnung soll Klarheit bringen
Zusammenfassend betonte Dr. Spindler, dass bekanntlich eine Novellierung der EU-Tierschutztransportverordnung ansteht. Sie hat das Ziel, das Tierschutzniveau beim Transport zu verbessern. In einem Entwurf, der schon länger vorliegt, ist eine Ausnahmeregelung für Geflügel formuliert, was das Fangen an den Ständern angeht. Ob dies dann tatsächlich so in der Verordnung umgesetzt wird, ist unklar. Wann die Novellierung wirklich kommt, ist derzeit noch offen.
Nicht nötig sei nach dem Urteil aus den Niederlanden, überstürzt zu reagieren. Auf jeden Fall, so die Wissenschaftlerin, sollte ein Tragen der Tiere über Kopf vermieden werden. Auch die Arbeitssicherheit des Personals sei zu berücksichtigen. Als sehr wichtig sieht sie die Qualifizierung des Personals an. Das gelte speziell dann auch noch einmal anders beim Einsatz von Fangmaschinen bei Hähnchen.
Legehennen in Volieren: Technische Lösungen gefordert
Zu überlegen sei, inwieweit Hilfsmittel wie zum Beispiel Hebebühnen bei Volieren das Fangen erleichtern können. An die Hersteller von Haltungssystemen richtete sie die Aufforderung, den Aspekt Fangen und Verladen bei der Weiterentwicklung ihrer Systeme mit im Blick zu haben.

































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