In den Niederlanden herrscht große Bestürzung über die über die Entscheidung des Berufungsgerichts für Handel und Industrie (CBb), dass Geflügel nicht an den Beinen angehoben werden darf, um es in eine Kiste oder einen Container zu verbringen.
"Wir bedauern, dass die CBb am Text der alten Verordnung festhält, während die Vorschläge für die neue EU-Transportverordnung besagen, dass Geflügel an den Beinen gefangen werden darf", sagte der Vorsitzende von LTO/NOP, Kees de Jong, jetzt gegenüber pluimveeweb.nl.
An dieser Stelle noch einmal der Blick zurück auf die Hintergründe dieser Entscheidung: Vor drei Jahre hatte die niederländische NGO „Wakker Dier“ eine Klage wegen eines Fehlers in der so genannten EU-Transportverordnung eingereicht. Diese besagt, dass Tiere beim Fang nicht an den Beinen gepackt und hochgehoben werden dürfen, was bei Geflügel üblich ist. Die Europäische Kommission hat inzwischen eine Anpassung dieser EU-Transportverordnung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag soll noch in diesem Jahr diskutiert werden. Die EU-Länder scheinen sich einig zu sein und sind im Einklang mit der neuen Stellungnahme der EU-Kommission der Ansicht, dass das Fangen von Geflügel an den Füßen weiterhin erlaubt sein sollte. Allerdings ist noch nicht bekannt, ob die neue EU-Transportverordnung tatsächlich verabschiedet wird und wenn ja, wann sie in Kraft treten wird.
Entscheidungsprozess
"Wir finden es sehr bedauerlich, dass sich die CBb nur mit dem Wortlaut des Textes befasst hat und nicht mit der neuen EU-Transportverordnung, die höchstwahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten wird“, sagte De Jong.
Nun muss der niederländische Landwirtschaftsminister bis spätestens 15. August neue Entscheidungen über die Anträge von Wakker Dier auf Verbot und Durchsetzung des Fangs an den Beinen von Geflügel treffen. De Jong geht davon aus, dass diese Aufgabe wohl bereits vom neuen niederländischen Landwirtschaftsminister übernommen wird.
Zwangsgelder gekippt
In dem von der CBb entschiedenen Fall hatte der Minister im Jahr 2021 Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, indem er einigen Geflügelzüchtern und Fangbetrieben, die Geflügel an den Beinen gefangen hatten, Zwangsgelder auferlegte. Der Minister hat dies nicht ordnungsgemäß getan, urteilte die CBb jetzt und erklärte die gegen einige niederländische Geflügelzüchter verhängten Zwangsgelder für nichtig. Die Begründung: In den verhängten Zwangsgeldbescheiden sei nicht deutlich genug beschrieben worden, wie die Unternehmen Verstöße in Zukunft verhindern sollten.
Abwägung der Interessen
So wurde laut Anklage beispielsweise auch nur das Greifen der Hühner an den Beinen verboten, während die geltende EU-Transportverordnung nur das Heben an den Beinen untersagt. Auch bei der Frist, innerhalb derer die Unternehmen die Verstöße abstellen müssen, und bei der Höhe der Zwangsgelder, die sie zahlen müssen, wenn dies nicht geschieht, wurden nach Ansicht des CBb nicht alle beteiligten Interessen ausreichend geprüft. Die Interessen des Tierschutzes hätten klar gegen die Interessen der Geflügelindustrie abgewogen werden müssen, so der CBb.
Sorgfältiger Prozess
De Jong hofft, dass der (neue) Landwirtschaftsminister einen sorgfältigen Weg einschlagen wird, bevor er über das Fangen von Geflügel entscheidet. "Der Minister muss eine sehr gute Interessenabwägung vornehmen. Wie schwerwiegend ist das Vergehen und was bedeutet es, wenn das Fangen von Geflügel an den Beinen tatsächlich verboten wird. Wir werden unsere Argumente vorbringen und deutlich machen, was wir gegen die Fangpraxis haben", sagt De Jong.
Der niederländische Geflügelsektor hat immer betont, dass das Fangen von Geflügel an den Füßen erlaubt bleiben sollte, und hält daran fest. Der Sektor kämpft für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU für das Fangen von Geflügel erhalten.
Mehr Fangschäden
"Neben dem legalen Weg sammeln wir als Branche Erfahrungen mit anderen Fangmethoden, wie z. B. dem Aufrechtfang", sagt De Jong. Hier habe eine kleine praktische Studie von Aeres MBO Barneveld, die im Februar letzten Jahres veröffentlicht wurde, ergab, dass aufrechtes Fangen zu mehr Fangschäden und Ausschuss führe. Und die Fänger empfänden die Methode des Stehendfangs als anstrengender als die des Beinfangs, gehe aus der so genannetn Kipvang-Sonderstudie des Vlaams Instituut voor Landbouw-, Visserij- en Voedingsonderzoek (ILVO) in Broiler- und Legehennenbetrieben in Flandern und den Niederlanden hervor, die im Dezember letzten Jahres veröffentlicht wurde.
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