Die Ampelkoalition will in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für den Umbau der Tierhaltung schaffen. Redner der drei Koalitionsfraktionen kündigten bei der gestrigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Tierhaltungskennzeichnung im Bundestag ein Gesamtkonzept an, das neben der Haltungskennzeichnung auch Änderungen im Bau- und Genehmigungsrecht sowie ein langfristiges Finanzierungskonzept enthalten soll.
Gesetzliche Grundlagen für den Umbau der Tierhaltung noch in dieser Legislaturperiode
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bezeichnete den Regierungsentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung als ersten Schritt, dem weitere folgen würden. Der Grünen-Politiker nannte dabei die Einbeziehung der Sauenhaltung, die Ausdehnung auf weitere Tierarten und verarbeitete Produkte sowie den Absatz über die Gastronomie.
Özdemir: Keine Haltungskennzeichnung für importierte Ware
Die Forderung, die Haltungskennzeichnung auch für importierte Ware verbindlich zu regeln, wies der Minister dagegen als unvereinbar mit dem EU-Recht zurück. Für eine Herkunftskennzeichnung habe er die Zusage, dass die Europäische Kommission Anfang des neuen Jahres dazu einen Vorschlag vorlegen werde. Optimistisch zeigte sich Özdemir im Hinblick auf die Finanzierung: Er gehe davon aus, dass sich die Fraktionen „in den kommenden Wochen“ auf ein langfristiges Konzept verständigen werden.
FDP: „Privatwirtschaftliche Initiativen nicht gefährden!“
Für die FDP-Fraktion sei der vorliegenden Regierungsentwurf zur Haltungskennzeichnung „eine Arbeitsgrundlage“, stellte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad klar. Schwerpunkte in den anstehenden parlamentarischen Beratungen seien für die Liberalen eine Berücksichtigung der bestehenden privatwirtschaftlichen Initiativen zur Verbesserung des Tierwohls, die durch die staatliche Haltungskennzeichnung nicht gefährdet werden dürften, sowie unabdingliche Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht, um Stallbauten zu ermöglichen.
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