Bundesrat lehnt Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ab

09 November 2022
Deutschland
Fairmast-Hähnchen

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat den Gesetzentwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf Ablehnung stimmten auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. Niedersachsen, das Saarland und Sachsen enthielten sich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vor, heißt es in der Begründung des Mehrländerantrags. Zudem sei der Entwurf mit Blick auf die europarechtskonforme Ausgestaltung in Bezug auf den freien Warenverkehr sowie in Verbindung mit der vorgesehenen Verknüpfung kennzeichnungsrelevanter Mindestanforderungen für die einzelnen Haltungsformen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fraglich. „Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schaffen Unsicherheiten und gefährden den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland in Gänze“, so die Kritik. 

Verknüpfung von Haltungs- und Herkunftskennzeichnung dringend nötig

Mit der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung zunächst auf „frisches Schweinefleisch“ blieben der weitaus größere Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt. Zudem zielten die Anforderungen ausschließlich auf den Lebensabschnitt „Mast“. Die Bereiche der Ferkelerzeugung, Aufzucht sowie Transport und Schlachtung seien dagegen außen vor. Für dringend erforderlich halten die meisten Länder eine Verknüpfung der Haltungskennzeichnung mit einer Herkunftskennzeichnung sowie die Vorlage einer langfristig wirksamen Finanzierungsstrategie.

ITW-System geschwächt

Der Gesetzentwurf sehe zudem keine wirksame und systematische Überwachungsmöglichkeit der zuständigen Behörden vor, erhöhe jedoch gleichzeitig den Bürokratieaufwand in Form von Mitteilungs-, Dokumentations- sowie Überwachungspflichten für Betriebe und zuständige Behörden. Eine adäquate Überwachung ausländischer Betriebe sei nicht möglich. Schließlich würden das bestehende, praxisbewährte Initiative-Tierwohl-System der Wirtschaft sowie das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl für die Betriebe geschwächt. 

Geflügelnews, AgE
Bild: Cordula Möbius

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