Özdemirs Tierhaltungskennzeichnung ist nicht hinreichend geprüft und rechtlich fraglich

19 September 2022
Politik
Werner Schwarz (CDU)

Die geplanten Regelungen der Bundesregierung zur Kennzeichnung der Tierhaltung und zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind „in ihren Folgewirkungen nicht hinreichend geprüft und rechtlich fraglich.“ So heißt es in einer Erklärung, welche die Agrarminister von neun Bundesländern auf der letzten Agrarministerkonferenz in Quedlinburg zu Protokoll gaben. Das Finanzierungskonzept von Cem Özdemir zum Umbau der Tierhaltung unterstützen die Länderagrarminister jedoch.

Insbesondere Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) sieht die Vorschläge der Bundesregierung zur Kennzeichnung der Tierhaltung und zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kritisch und warnt davor, dass diese nicht nur die Schweinehaltung in Deutschland weiter schwächen, sondern auch das in er Praxis bewährte Initiative-Tierwohl-System des Lebensmitteleinzelhandels sowie das damit verbundene Finanzierungssystem gefährden. „Viele Betriebe sind bereit, die anstehenden Herausforderungen zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland anzunehmen und ihre Tierhaltung nachhaltig und gesellschaftlich akzeptiert umzubauen“, sagte Schwarz. Nach seiner Auffassung kann dies in Schleswig-Holstein nur auf Grundlage der Vorschläge der Borchert-Kommission erfolgreich umgesetzt werden. 

Zehnjahresverträge für mehr Planungssicherheit

Schwarz stößt damit bei seinen Länderkollegen auf breite Unterstützung: Auf dem Treffen in Quedlinburg bekannten sich die Ressortchefs der Länder erneut zu einer Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission einschließlich rechtssicherer, langfristiger und ausreichender Finanzierungshilfen. Nach der Auffassung der Länderminister muss das Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung auch eine Kompensation der laufenden Kosten enthalten. 

Damit unterstützen die Länderagrarminister das Vorhaben von Cem Özdemir, der die im Bundeshaushalt vorgesehene „Tierwohlmilliarde“ nicht nur für die Investitionsförderung, sondern auch zur Deckung laufender Kosten in den Betrieben einsetzen möchte. Dies will er über langfristige Verträge mit dem Staat absichern. Deren Laufzeit gab Özdemir mit zehn Jahren an.

Geflügelnews, AgE
Bild: Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein

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