Grünes Licht für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Einführung einer verbindlichen staatlichen Haltungsformkennzeichnung heute zugestimmt.
Der Empfehlung ihres Agrarausschusses, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben, ist die Länderkammer wie erwartet nicht gefolgt.
Fünf Haltungsstufen
In Zukunft wird ein staatliches Label die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. Das Gesetz definiert dafür fünf Stufen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Zunächst ist das Siegel verpflichtend nur für frisches Fleisch von Mastschweinen, das im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel angeboten wird.
Private Label weiterhin möglich
Private Tierhaltungslabel sind weiterhin neben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung möglich. Sie dürfen jedoch nicht täuschend oder irreführend sein und dem Ziel einer einheitlichen Information entgegenstehen. Das Gesetz regelt zudem verschiedene Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten für Marktteilnehmer und Behörden.
Inkrafttreten und Evaluation
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Spätestens fünf Jahre später soll es evaluiert werden, um zu prüfen, ob und inwieweit das Ziel erreicht ist, Endverbraucherinnen und Endverbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Evaluation bezieht sich auch auf den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung.
Nachbesserungen gefordert
In einer Entschließung fordert der Bundesrat Nachbesserungen am Gesetz. Ebenfalls Zustimmung fanden die vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen, um Stallum- und Neubauten zur Anpassung an die Anforderung des Kennzeichnungsgesetzes zu ermöglichen.
Keine Mehrheit gab es indes für die Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an Ställe mit Außenklimakontakt festgelegt werden sollten. In der Plenarsitzung bekannten sich alle Redner zum Umbau der Tierhaltung. Die meisten Länderminister brachten ihre Unzufriedenheit mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zum Ausdruck, das erhebliche Defizite aufweise.
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