Tierwohl in der Nutztierhaltung: Bürgerrat plädiert für zweckgebundene Verbrauchsabgabe

21 Februar 2024
Deutschland
Masthähnchen Haltungsform

In Berlin hat gestern der erste Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ eine erste Bilanz gezogen und seine Empfehlungen an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Darin spricht er sich unter anderem dafür aus, eine zweckgebundene Verbrauchsabgabe auf tierische Produkte einzuführen, um den Umbau der Nutztierhaltung zu finanzieren. Es wird geraten, sich an den Empfehlungen der Borchert-Kommission zu orientieren.

Die Einnahmen aus der Verbrauchsabgabe sollten dem Gremium zufolge für eine Tierwohlprämie genutzt werden, die landwirtschaftliche Betriebe kontinuierlich erhalten sollten, wenn sie die Haltungsform verbesserten.

Orientierung an Borchert-Kommission

Die Höhe der Abgabe solle sich an den Empfehlungen der Borchert Kommission orientieren, also in etwa 0,40 Euro pro Kilogramm Fleisch und fleischverarbeiteten Produkten, 0,02 Euro pro Ei und Liter Milch sowie 0,15 Euro pro Kilogramm Käse, Butter und Milchpulver. Sollte eine Tierwohlabgabe nicht beschlossen werden, empfiehlt der Bürgerrat alternativ eine Umgestaltung der Besteuerung von Fleisch. Dazu solle Fleisch aus den Haltungsformen 1 und 2 mit 19 % und aus den Haltungsformen 3 und 4 sowie Fleischersatzprodukte mit 7 % besteuert werden.

Der Bürgerrat war im Mai 2023 vom Bundestag eingesetzt worden. Ihm gehören 160 Personen an, die nach dem Zufallsprinzip aus allen Menschen über 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland ausgewählt worden waren.

Geflügelnews, AgE
Bild: Cordula Möbius

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