Das vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist noch nicht in trockenen Tüchern, denn die Mehrzahl der Bundesländer ist gegen das Gesetz. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat jetzt mit knapper Mehrheit empfohlen, zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel ist die Aufhebung des Gesetzesbeschlusses.
Wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz noch gekippt?
Bei der Entscheidung des Bundesrates stimmten acht Länder stimmten für den von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eingebrachten Antrag der Aufhebung , sechs dagegen und zwei enthielten sich. Allerdings gilt eine Mehrheit in der Plenarsitzung am 7. Juli für nicht sehr wahrscheinlich. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen wie etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dürften sich dann enthalten, so dass die notwendige Stimmenzahl für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aller Voraussicht nach nicht zustande kommen wird.
Zu kurz gegriffen
Der Agrarausschuss übt grundsätzliche Kritik an der Vorlage aus dem Bundestag. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor, heißt es der Begründung. Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schafften Unsicherheiten und gefährdeten den Umbau in Gänze. Zudem wollen die meisten Länder nicht hinnehmen, dass ihnen mit dem Gesetz ein Erfüllungsaufwand auferlegt wird, der höher sein wird als angenommen.
Im Einzelnen werden in dem Beschluss die bekannten Defizite des Gesetzes angeführt. Das reicht von der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung auf zunächst frisches Schweinefleisch über die fehlende Einbeziehung wichtiger Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung bis zur Tatsache, dass sich die Anforderungen lediglich auf den Lebensabschnitt „Mast“ beziehen. Außerdem werde das bewährte System der Initiative Tierwohl (ITW) gefährdet.
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