Die verpflichtende Einführung des staatlichen Tierhaltungslogos für Schweinefleisch wird auf März 2026 verschoben und soll künftig deutlich ausgeweitet werden.
Kennzeichnung soll auf weitere Tierarten und Produkte ausgeweitet werden
Beim staatlichen Tierhaltungslogo für Fleisch ist eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen und die Gastronomie geplant. Laut einem Entschließungsantrag im Bundestags-Agrarausschuss, der von den Koalitionsfraktionen von SPD und Union eingebracht wurde, soll die Kennzeichnung künftig auch andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie den gesamten Lebenszyklus der Tiere und die Außer-Haus-Verpflegung umfassen. Die Umsetzung ist bis zur Mitte der laufenden Wahlperiode vorgesehen.
Tierhaltungslogo: Starttermin für Schweinefleisch verschoben
Die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung wird verschoben: Statt wie ursprünglich geplant ab dem 1. August 2025, soll das Logo nun erst ab dem 1. März 2026 verpflichtend für Schweinefleisch in Supermärkten gelten. Diese Fristverlängerung soll laut dem Antrag genutzt werden, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, praxisgerechter zu gestalten und stärker auf das Tierwohl auszurichten.
Das Kennzeichnungssystem, das noch von der früheren Ampel-Koalition beschlossen wurde, sieht fünf Haltungsstufen vor. Es reicht von der niedrigsten Stufe „Stall“ bis zur höchsten Stufe „Bio“. Verpflichtend ist das Label nur für in Deutschland produzierte Fleischwaren. Eine ursprünglich geplante Erweiterung auf Restaurants und Kantinen wurde bisher nicht umgesetzt.
Bereits seit 2019 bereits eine freiwillige Kennzeichnung der Haltungsform, die von Supermarktketten verwendet wird. Diese umfasst Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel und dient Verbrauchern zur besseren Orientierung über die Herkunft und Haltung der Tiere.






































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