Die geplante Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird von Wirtschaft und Verbänden begrüßt, birgt jedoch weiterhin politischen und strukturellen Streit über die Praxistauglichkeit und Finanzierung.
Die geplante Verschiebung des Inkrafttretens des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den 1. März 2026 stößt in der Wirtschaft auf breite Zustimmung. Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) begrüßt die Fristverlängerung ausdrücklich. Die zusätzliche Zeit könne genutzt werden, um das Gesetz praxisnäher zu gestalten. Laut VDF-Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter sollten bestehende Systeme wie die Initiative Tierwohl (ITW) und die Haltungsformkennzeichnung als Grundlage für die staatliche Kennzeichnung dienen, da sie bereits etabliert, verbraucherbekannt und bürokratiearm seien.
Privatwirtschaft fordert stärkere Rolle bei der Kennzeichnung
Auch ITW-Geschäftsführer Robert Römer spricht sich für eine stärkere Einbindung privatwirtschaftlicher Kontrollsysteme in die staatliche Kennzeichnung aus. Die im Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Registrierungs- und Nachweispflichten hält er für unnötig, da die VVVO-Registriernummern bereits eine verlässliche Tierzuordnung ermöglichten.
Zudem fordert er die Aufhebung des Verbots des sogenannten „Downgrading“, das eine marktgerechte Nutzung von Fleisch aus höheren Haltungsstufen in niedrigeren Segmenten ermögliche. Römer betont, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft die Tierhaltungskennzeichnung zu einem echten Mehrwert machen könne.
ISN und Bayern sehen Gesetz als realitätsfern und benachteiligend
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) kritisiert das bestehende Gesetz als „Murks“ und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Hauptkritikpunkte sind Umsetzungsschwierigkeiten und die Benachteiligung heimischer Ware gegenüber Importfleisch ohne Kennzeichnungspflicht. Entscheidend sei, dass das Gesetz erst dann eingeführt wird, wenn es praxistauglich ist – ob die Verschiebung dafür ausreiche, sei offen.
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt die Fristverlängerung ebenfalls. Sie sieht darin ein Signal für mehr realitätsnahe Politik und eine Abkehr von ideologisch geprägten Ansätzen. Wichtig sei, dass das Tierwohl nicht durch übermäßige Bürokratie gefährdet werde. Aus bayerischer Sicht solle eine Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und Vermarktungsformen mit Augenmaß erfolgen.
Grüne warnen vor Verzögerung bei mehr Tierschutz und Transparenz
Die Grünen-Abgeordnete Dr. Zoe Mayer befürchtet, dass durch die geplante Verschiebung tierquälerische Haltungsformen weiterhin vor den Verbrauchern verborgen bleiben. Eine rasche Ausweitung des Gesetzes, etwa auf die Gastronomie, sei notwendig. Ein entsprechender Gesetzentwurf liege bereits vor. Mayer betont, dass eine transparente Kennzeichnung für mehr Planungssicherheit in der Landwirtschaft sorge und von Fachgremien wie der Borchert-Kommission ausdrücklich empfohlen werde.
DRV: Umbau der Tierhaltung braucht marktkonforme Lösungen
Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), äußert Zweifel an der Umsetzbarkeit des Borchert-Konzepts. Laut Holzenkamp reichen die von der Koalition angekündigten 1,5 Milliarden Euro pro Jahr nicht aus, um den Umbau der Tierhaltung wie von der Kommission vorgeschlagen umzusetzen. Angesichts der geopolitischen Lage fehle die finanzielle Grundlage. Holzenkamp erkennt auch keinen politischen Willen, die Empfehlungen vollständig umzusetzen.
Stattdessen plädiert er für „marktkonforme Lösungen“. Der Transformationsprozess sei laut Holzenkamp bereits im Markt angelaufen, da neue Stallbauten fast ausschließlich auf höhere Haltungsformen ausgerichtet seien. Die bestehende Marktsegmentierung funktioniere und könne auf der erfolgreichen Initiative Tierwohl (ITW) aufbauen. Die sei eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung.

































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