SPD und Grüne bringen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in den Bundestag ein. Es geht darum, die Außer-Haus-Verpflegung in die Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch einzubeziehen. Das Gesetz wird nicht mehr vor der Wahl beschlossen.
SPD und Grüne halten an ihrem Ziel fest, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auszuweiten. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 20. Dezember in den Bundestag eingebracht werden soll. Das Gesetz wird angesichts der fehlenden Mehrheit allerdings nicht mehr vor der Bundestagswahl beschlossen werden können. In der nächsten Legislaturperiode müsste das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet werden.
In dem vorgelegten Entwurf ist vorgesehen, die Haltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung auszudehnen. Damit hätte sie nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel Gültigkeit, sondern auch in Restaurants, Kantinen, Mensen oder an Imbissständen. Gelten soll die einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur wie bislang für frisches Schweinefleisch, sondern für weitere „Lebensmitteln, die vom Schwein stammen“.
Von der Gesetzesänderung würden laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 61.465 Restaurants mit Bedienung, 2.567 Restaurants ohne Bedienung sowie 35.486 Imbissstuben betroffen sein. Darüber hinaus würden die Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auch 13.800 Kantinen, 19.224 Mensen an Ganztagsschulen, 460 Mensen an Hochschulen, 1.893 Krankenhäuser und 11.358 Pflegeeinrichtungen betreffen.
Die beteiligten Wirtschaftsverbände sind bereits vor Wochen gegen die Pläne Sturm gelaufen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten sie ihre Ablehnung mit einem hohen bürokratischen Aufwand, einem geringen Kundeninteresse sowie höheren Kosten für heimische Ware begründet. Kritische Stimmen wurden auch in der Agrarwirtschaft an einer Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes laut. Den Anlass boten Eckwerte für eine Ausdehnung der Kennzeichnung auf Rindfleisch, die das Bundeslandwirtschaftsministerium im Oktober vorgelegt hatte. Zunächst müssten die Schwachstellen des geltenden Gesetzes beseitigt werden, bevor eine Erweiterung ins Auge gefasst werden könne, so die großen Verbände in ihrer Stellungnahme.
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