Tierhaltungskennzeichnung erneut verschoben: Was sich für Tierhalter ändern soll

03 November 2026
Deutschland
Staatliche Tierhaltung Kennzeichnung

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll später starten als bisher geplant. Union und SPD wollen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) erneut verschieben und zugleich die Meldepflichten für Tierhalter vereinfachen. Der Bundestag soll die Änderungen bereits am Donnerstag (5. November) beschließen.

Statt wie bisher vorgesehen im Januar 2027 soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erst am 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hervor, der dem Nachrichtendienst AGRA Europe vorliegt.

Union und SPD wollen die Verschiebung am Donnerstag (5. November) im Bundestag beschließen. Dazu nutzen sie das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Tierschutzgesetz. Die Änderungen am THKG sollen über einen Änderungsantrag in das Verfahren aufgenommen werden. Das Tierschutzgesetz steht an diesem Tag zur zweiten und dritten Lesung auf der Tagesordnung.

Tierhaltungskennzeichnung soll ab Oktober 2027 Pflicht werden

Für Tierhalter bedeutet die geplante Verschiebung zunächst mehr Zeit. Ohne eine erneute Änderung würde das bisherige Gesetz bereits im Januar 2027 greifen.

Nach dem Änderungsantrag soll die verpflichtende Kennzeichnung nun am 1. Oktober 2027 beginnen. Eine zusätzliche Übergangsfrist ist offenbar nicht mehr vorgesehen.

Zwischenzeitlich hatten Koalitionskreise erwogen, die Kennzeichnungspflicht für die Wirtschaft erst ab Januar 2028 gelten zu lassen. Dieser Plan findet sich im aktuellen Änderungsantrag jedoch nicht wieder.

Weniger Meldepflichten: Für Stall und Bio soll die Meldung entfallen

Neben dem späteren Start wollen Union und SPD auch die Meldepflichten für Tierhalter reduzieren.

Künftig sollen Betriebe ihre Haltungsform nur noch dann bei der zuständigen Behörde melden müssen, wenn sie einer der folgenden drei Stufen entspricht:

  • Stall+Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf/Weide

Für die Haltungsform „Stall“ soll die Meldepflicht dagegen entfallen. Die Koalition begründet dies damit, dass diese Stufe dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht. Dessen Einhaltung werde bereits durch die amtlichen Tierschutzkontrollen überwacht.

Auch Betriebe der höchsten Haltungsstufe „Bio“ sollen ihre Haltungsform nicht mehr gesondert melden müssen. Hier übernehmen bereits die zuständigen Öko-Kontrollstellen die Kontrolle.

EU-Kommission hat Einwände gegen die Reform

Die geplante Verschiebung wäre bereits die dritte Vertagung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Union und SPD begründen den erneuten Aufschub damit, dass sie mehr Zeit für die vereinbarten Reformen benötigen. Hintergrund sind unter anderem Einwände der Europäischen Kommission gegen zentrale Teile der geplanten Neuregelung.

Diese betreffen beispielsweise die Frage, wie das Gesetz Fleisch und andere Erzeugnisse aus dem Ausland berücksichtigt.

Mit dem neuen Starttermin wollen die Koalitionsfraktionen offenbar sicherstellen, dass sie die offenen Fragen vor Beginn der verpflichtenden Kennzeichnung klären können.

Schlachthöfe müssen Videoaufzeichnungen geordnet bereitstellen

Auch beim Tierschutzgesetz selbst planen die Regierungsfraktionen Änderungen. Sie betreffen unter anderem die vorgesehene Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen.

Die Unternehmen sollen die Aufzeichnungen künftig nach festen Vorgaben sortiert bereitstellen. Zunächst müssen sie die Videos nach Kameras ordnen, anschließend nach Datum und bei mehreren Aufnahmen am selben Tag nach Uhrzeit.

Damit wollen Union und SPD genauer festlegen, wie Schlachtbetriebe die Aufzeichnungen für Kontrollen bereithalten müssen.

Ob die Änderungen wie geplant umgesetzt werden, entscheidet der Bundestag bei der vorgesehenen Abstimmung am 5. November.

Geflügelnews
Bild: BMLEH
Quelle: AgE

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