Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: BMLEH plant umfassende Reform

23 September 2025
Deutschland
BMLEH

Mehr Transparenz für Verbraucher, weniger Pflichten für Landwirte: Das BMLEH plant umfassende Reformen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) will das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) grundlegend überarbeiten. Ein aktueller Referentenentwurf sieht zahlreiche Änderungen vor, die sowohl Landwirte als auch Verbraucher betreffen.

Kennzeichnung soll auch für ausländische Ware verpflichtend werden

Künftig soll nach den Plänen des Ministeriums auch importiertes Fleisch gekennzeichnet werden. Wenn ausländische Betriebe nicht nachweisen können, dass sie mindestens den deutschen Standard erfüllen, soll die Haltungsform mit dem Zusatz „Haltungsform unbekannt“ ausgewiesen werden. Damit würde faktisch eine neue Kennzeichnungsstufe eingeführt, die für mehr Transparenz bei den Verbrauchern sorgen soll.

„Downgrading“ wird ausgeweitet

Der Entwurf sieht zudem vor, das sogenannte Downgrading stärker zu ermöglichen. Bisher war es nur in begrenztem Umfang erlaubt, Produkte aus höheren Haltungsstufen in niedrigeren Stufen zu vermarkten. Nun soll dies praxisnäher ausgestaltet werden.

Auch die Kennzeichnungsstufen selbst sollen überarbeitet werden: Künftig soll der Zusatz „mindestens“ verwendet werden können, etwa „mindestens Stall+Platz“ oder „mindestens Frischluftstall“. Dadurch soll klarer erkennbar sein, dass ein Produkt eine höhere Haltungsform erfüllt als die ausgewiesene.

Pflichten für Landwirte und Behörden werden reduziert

Laut Referentenentwurf sollen landwirtschaftliche Betriebe, die Tiere ausschließlich in der niedrigsten Stufe „Stall“ halten, künftig keine Mitteilungspflichten mehr erfüllen müssen. Gleichzeitig soll auch die Pflicht der Behörden, Betriebe regelmäßig zu kontrollieren, entfallen. Stattdessen entscheiden die Länder selbst, ob und wie häufig sie Kontrollen durchführen – beispielsweise nur noch anlassbezogen.

Logo wird nicht mehr verpflichtend sein

Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnungspflicht: Das offizielle Logo des Tierhaltungskennzeichens soll künftig nicht mehr zwingend verwendet werden. Es reicht aus, wenn die Haltungsform auf andere Weise angegeben wird – auch durch bereits etablierte Kennzeichnungen, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Geflügelnews
Bild: BMLEH
Quelle: AgE

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