Die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kommt nicht voran. Die Tierhaltungsbranche fordert Nachbesserungen – und stellt klare Bedingungen.
Gesetzesnovelle unter Zeitdruck
Die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist für die Fleisch- und Geflügelwirtschaft von hoher Bedeutung. Doch obwohl der Starttermin auf den 1. März 2026 verschoben wurde, liegt bisher kein neuer Entwurf vor. Landwirtschaft, Fleischverarbeiter und Handel brauchen Planungssicherheit, um sich auf die künftigen Vorgaben einzustellen.
„Das Gesetz darf in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten, da es dem Tierwohl wenig hilft, aber viel unnötige Bürokratie erzeugt“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) Steffen Reiter.
Downgrading im Fokus der Diskussion
Kernforderung der Branche ist das sogenannte Downgrading: Höherwertige Produkte sollen bei Bedarf auch als niedrigere Haltungsform vermarktet werden dürfen. Damit ließen sich Marktverwerfungen und Lebensmittelverschwendung vermeiden.
Ob die EU-Kommission dieser Forderung zustimmt, ist allerdings unklar. Beobachter halten eine rechtzeitige Entscheidung bis März 2026 für unwahrscheinlich.
Politische Uneinigkeit bremst
Union und SPD verhandeln derzeit über Änderungen am Gesetz, eine Einigung gibt es jedoch noch nicht. Während CSU-Agrarsprecher Artur Auernhammer betont, dass die Gespräche laufen, äußerte CDU-Kollege Johannes Steiniger Zuversicht, die Novelle fristgerecht umzusetzen.
Aus der SPD-Fraktion gab es bislang keine konkreten Signale. Branchenvertreter rechnen frühestens im Oktober mit einem Entwurf, da die Haushaltsberatungen im Bundestag Vorrang haben.
Forderungen der Wirtschaft
Neben dem Downgrading hat das Verbändebündnis weitere Punkte auf die Agenda gesetzt:
- Bürokratieabbau: Abschaffung unnötiger Meldepflichten und Register
- Datenintegration: Nutzung bestehender Datenbanken und Systeme
- Praxisnähe: Rückgriff auf bewährte Branchenlösungen
- Importe: gleiche Kennzeichnungspflicht für ausländische und verarbeitete Ware, inklusive Wurstwaren
- Kontrolle: Umsetzung über die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Betrieben
- Ausweitung: Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung und aller relevanten Vertriebswege
Fazit für die Branche
Die Branche fordert ein funktionsfähiges und praxisgerechtes System. Sollte der Gesetzgebungsprozess ins Stocken geraten, ist eine weitere Verschiebung aus Sicht der Verbände akzeptabel. Entscheidend sei nicht ein starrer Termin, sondern eine verlässliche und praktikable Tierhaltungskennzeichnung, die auch Wirtschaft umsetzbar ist.






































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