Novellierung des Tierschutzgesetzes: Bundesregierung priorisiert Tierhaltungskennzeichnung und Videoüberwachung in Schlachthöfen

06 Juli 2026
Stallmanagement
Schlachterei Brasilien

Die Bundesregierung will das Tierschutzrecht in mehreren Schritten weiterentwickeln. Vorrang haben zunächst die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sowie die verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen. Weitere Maßnahmen kündigt die Regierung für den Verlauf der Legislaturperiode an.

Bundesregierung setzt Prioritäten im Tierschutzrecht

Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode weitere Änderungen im Tierschutzrecht. Zunächst konzentriert sie sich jedoch auf zwei zentrale Vorhaben: die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) und die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen.

Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates hervor. Die Länderkammer hatte Mitte Juni ihre Position zum Gesetzentwurf zur Videoüberwachung in Schlachtbetrieben vorgelegt.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen weitere Tierschutzvorhaben in einem nächsten Schritt zeitnah vorbereitet werden. Dabei will die Regierung auch Vorschläge des Bundesrates berücksichtigen.

Bundesrat fordert erweiterten Zugriff auf Videoaufzeichnungen

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüft die Bundesregierung zudem einen Vorschlag des Bundesrates zur Nutzung der Videoaufzeichnungen. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass auch die Tierschutzbeauftragten der Schlachthöfe Zugriff auf die Aufnahmen erhalten.

Dieser Zugriff soll ausschließlich dazu dienen, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren. Bislang sieht der Gesetzentwurf vor, dass nur Behörden die Videoaufzeichnungen auswerten dürfen.

Regierung unterstützt technische Vorgaben für Aufzeichnungen

Zustimmung signalisiert die Bundesregierung außerdem bei technischen Anforderungen an die Videoüberwachung. Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Aufzeichnungen künftig Datum und Uhrzeit enthalten. Zusätzlich muss der Standort der jeweiligen Kamera eindeutig erkennbar sein.

Die Bundesregierung kündigte an, diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen.

Erste Beratung im Bundestag noch vor der Sommerpause

Der Gesetzentwurf wird bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag beraten. Für Donnerstag, den 9. Juli, steht die erste Lesung des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ auf der Tagesordnung des Parlaments.

Mit der parlamentarischen Beratung startet damit offiziell das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Geflügelnews
Bild: Agrio
Quelle: AgE

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