Die neue Video-Pflicht im Schlachthof konkretisiert sich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun festgelegt, ab welcher Bestandsgröße Kameras zwingend installiert werden müssen. Im Geflügelbereich gilt die Pflicht ab 150.000 geschlachteten Tieren pro Jahr.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Gesetzentwurf für eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachtbetrieben vorgelegt. Damit sollen künftig „tierschutzsensible Vorgänge“ per Kamera dokumentiert und die Aufzeichnungen den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Wie lange die Video-Aufnahmen gespeichert werden
Erfasst werden sollen dabei zentrale Stationen im Schlachtprozess – vom Entladen der Tiere über Wartezonen und Betäubung bis zum Entblutungsschnitt und ersten weiteren Schlachtarbeiten. Auch bei Verletzungen soll sich so besser klären lassen, ob sie im Schlachthof oder bereits zuvor entstanden sind. Die Aufzeichnungen sollen jeweils für die letzten 30 Schlachttage gespeichert und der zuständigen Behörde arbeitstäglich zum Abruf bereitgestellt werden.
Bundesweit sind 232 Schlachthöfe betroffen
Greifen soll die Pflicht für größere Betriebe, die pro Jahr mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen oder 1.000 Großvieheinheiten wie Schweine oder Rinder schlachten. Nach Angaben des Ministeriums gelte das bundesweit für 232 Schlachteinrichtungen. Kleinere Unternehmen sollen von der Pflicht ausgenommen sein. Bei konkretem Verdacht auf Verstöße gegen Tierschutzvorgaben kann die Behörde eine Videoüberwachung aber auch in kleinen Betrieben anordnen. Kameras werden heute am Geflügelschlachthof eingesetzt, um die Fußballengesundheit von Puten und Masthähnchen zu erfassen.
So soll es jetzt weitergehen
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sieht in dem Vorhaben einen wichtigen Schritt: Damit werde „ein blinder Fleck im Tierschutz geschlossen“. Nach der Anhörung von Verbänden und Ländern soll der Entwurf zügig ins Kabinett. Bevor die Pflicht greift, ist allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, weil die Einrichtung der Systeme in den Betrieben zusätzlichen Aufwand verursacht.
Tierschutzbeauftragte des Bundes machte Druck
Der politische Schub für das Thema kam nicht zuletzt von der neuen Bundestierschutzbeauftragten Silvia Breher. Sie hatte bereits zum Amtsantritt angekündigt, sich „mit Nachdruck“ für eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einzusetzen. Die Kameras schafften „Transparenz, die Produzenten und Vollzugsbehörden hilft“, sagte Breher. Und sie machte klar, worum es aus ihrer Sicht geht: „Wer Tiere in dieser letzten Phase ihres Lebens schlecht behandelt, der muss dafür auch geradestehen.“
Andreas Molitor, Bauernzeitung/Redaktion Geflügelnews




































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