Niederlande verschärfen Vorgaben zur Besatzdichte bei Masthähnchen ab 2027

10 September 2026
Masthuhn
Mastküken

Für niederländische Masthähnchenhalter ändern sich ab 2027 die Regeln zur Besatzdichte. Wer seine Tiere mit bis zu 42 kg Lebendgewicht je Quadratmeter hält, muss strengere Vorgaben zur Mortalität erfüllen. Wird der Grenzwert überschritten, muss die Besatzdichte für sieben aufeinanderfolgende Durchgänge sinken. Anlass ist eine Beanstandung der Europäischen Kommission.

Bis zu 42 kg Masthähnchen pro Quadratmeter nur unter Auflagen

Die Niederlande wollen die Vorschriften zur maximalen Besatzdichte von Masthähnchen ändern. Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur (LVVN) plant, die neuen Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Hintergrund ist eine Beanstandung der Europäischen Kommission. Nach deren Einschätzung setzt die bisherige niederländische Regelung die europäischen Vorgaben nicht korrekt um.

Besonders betroffen sind Masthähnchenhalter, die ihre Ställe mit der höchsten zulässigen Besatzdichte von bis zu 42 kg Lebendgewicht je Quadratmeter belegen. Dafür müssen sie zusätzliche Anforderungen erfüllen. Eine davon betrifft die Mortalität im Bestand.

Diese Mortalitätsgrenze müssen Masthähnchenhalter einhalten

Entscheidend ist die sogenannte kumulierte tägliche Mortalität. Für sie gilt folgende Berechnung:

1 % + (0,06 % × Schlachtalter in Tagen)

Werden Masthähnchen beispielsweise nach 42 Tagen geschlachtet, darf die kumulierte tägliche Mortalität demnach höchstens 3,52 % betragen.

Wird der zulässige Wert überschritten, sehen die europäischen Regeln Konsequenzen vor: Die Besatzdichte muss für sieben aufeinanderfolgende Mastdurchgänge reduziert werden.

Genau bei der Kontrolle dieser Vorgabe liegt das Problem in den Niederlanden. Bislang wird die Mortalitätsgrenze nur geprüft, wenn ein Betrieb erstmals die höchste Besatzdichte anmeldet.

Beschwerde bringt niederländische Regelung ins Rollen

Die niederländische Tierschutzorganisation Wakker Dier hält dieses Vorgehen für unvereinbar mit den europäischen Vorschriften. Sie reichte deshalb 2023 Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.

Aus Daten der niederländischen Unternehmensagentur RVO, die Wakker Dier angefordert hatte, geht hervor: Durchschnittlich drei von vier Betrieben mit der höchsten Besatzdichte überschritten in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal die Mortalitätsgrenze.

Niederlande ändern Vorschriften zum 1. Januar 2027

Die Europäische Kommission hat die Niederlande inzwischen aufgefordert, ihre Regelung anzupassen. Das Landwirtschaftsministerium will deshalb den niederländischen „Besluit houders van dieren“, der Vorgaben für Tierhalter enthält, überarbeiten.

Nach derzeitigem Zeitplan sollen die neuen Vorschriften ab 1. Januar 2027 gelten.

Wakker Dier fordert die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde NVWA auf, die Vorgaben anschließend konsequent zu kontrollieren. Nach Auffassung der Organisation sollten dabei auch die Mortalitätsdaten aus dem Jahr 2026 berücksichtigt werden.

Betriebe, deren letzte sieben Durchgänge die vorgeschriebene Mortalitätsgrenze nicht einhalten, müssten nach Ansicht von Wakker Dier unmittelbar auf eine niedrigere Besatzdichte wechseln.

Geflügelnews
Bild: Susan Rexwinkel
Quelle: Tom Schotman, Sterke Erven Pluimvee

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