Der Widerstand gegen die staatliche Tierhaltungskennzeichnung wächst. Der Bauernverband verlangt eine erneute Verschiebung und grundlegende Änderungen. Der ZDG geht noch weiter: Für Geflügelfleisch hält er das System grundsätzlich für ungeeignet.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erhöht beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) den Druck auf das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die verpflichtende Kennzeichnung dürfe in der derzeitigen Form nicht starten, forderte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet am 10. September auf der Jahrestagung des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT).
Der Start müsse erneut verschoben und das Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Sollte das nicht gelingen, fordert der Bauernverband, das THKG vollständig zurückzunehmen.
Bauernverband sieht Nachteile für deutsche Tierhalter
Aus Sicht des DBV funktioniert das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in seiner bisherigen Form nicht. Für landwirtschaftliche Betriebe schaffe es zusätzliche Belastungen, ohne ihnen einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil zu bringen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt: Wichtige Marktbereiche werden bislang nicht erfasst. Dazu zählen insbesondere ausländische Ware und die Gastronomie.
Sabet kritisierte zudem, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Forderungen des Berufsstandes aus Sicht des DBV bislang nicht ausreichend berücksichtige.
Auch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) übt Kritik. Geschäftsführer Dr. Torsten Staack verwies auf der DVT-Jahrestagung darauf, dass ein breites Bündnis relevanter Organisationen bereits Vorschläge für notwendige Änderungen am THKG ausgearbeitet habe.
Diese Vorschläge habe das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch nicht aufgegriffen.
Geflügelwirtschaft fordert komplette Abschaffung
Die deutsche Geflügelwirtschaft geht in ihrer Kritik noch einen Schritt weiter. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte die Bundesregierung bereits Ende August aufgefordert, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vollständig aufzuheben.
Der Verband beruft sich dabei unter anderem auf eine Stellungnahme der Europäischen Kommission. Nach Darstellung des ZDG sieht die Kommission zentrale Teile des Änderungsgesetzes als nicht mit dem EU-Recht vereinbar an.
Dabei geht es unter anderem um die verpflichtende Einbeziehung von Lebensmitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten, zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten sowie die Anerkennung anderer nationaler Kennzeichnungssysteme. Die vorgesehenen Regeln könnten nach Auffassung der Kommission den freien Warenverkehr unverhältnismäßig einschränken.
ZDG sieht grundlegendes Problem bei Geflügelfleisch
Für Geflügelhalter kommt ein weiterer Punkt hinzu. Nach Angaben des ZDG lässt sich die Systematik des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht mit den geltenden europäischen Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch vereinbaren.
Der Verband hat deshalb wiederholt darauf hingewiesen, dass sich das THKG in seiner derzeitigen Systematik nicht auf Geflügelfleisch übertragen lasse.
ZDG-Präsident Hans-Peter Goldnick warnt deshalb vor einem staatlichen Kennzeichen, das nicht alle Fleischarten vergleichbar erfassen könne. Statt zusätzlicher Transparenz befürchtet der Verband Verwirrung, Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie.
Geflügelwirtschaft verweist auf bestehende Haltungsform
Der ZDG sieht zudem keinen Bedarf für ein paralleles staatliches System. Mit der Haltungsformkennzeichnung existiere bereits ein etabliertes und kontrolliertes privatwirtschaftliches Modell.
Die deutsche Geflügelwirtschaft unterstützt dieses System. Nach Angaben des ZDG werden mehr als 90 Prozent des Geflügels in den Haltungsformstufen 2 oder höher gehalten.
Damit wächst der Druck auf die Bundesregierung: Während Bauernverband und Schweinehalter Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verlangen, stellt die Geflügelwirtschaft das staatliche System grundsätzlich infrage.






































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