Tierhaltungskennzeichnung: Bundestag verschiebt Start erneut auf 2027

16 Januar 2026
Deutschland
kantin

Der Bundestag gibt der Koalition mehr Zeit für Nachbesserungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Das Parlament verschiebt den Start der verpflichtenden Kennzeichnung auf Anfang 2027. Union und SPD kündigen grundlegende Änderungen an.

Bundestag beschließt weitere Fristverlängerung

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz tritt später in Kraft als geplant. Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar, einer erneuten Fristverlängerung zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Linken beschloss das Parlament das Zweite Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Damit verschiebt sich der Start um zehn Monate auf den 1. Januar 2027.

Ursprünglich sollte das Gesetz am 1. August 2025 gelten. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundestag den Termin auf den 1. März 2026 verlegt. Nun folgt der nächste Aufschub.

Koalition will Gesetz grundlegend überarbeiten

Die Koalitionsfraktionen nutzen die gewonnene Zeit für eine umfassende Überarbeitung. Die Berichterstatter Christoph Frauenpreiß (CDU/CSU) und Jens Behrens (SPD) zeigten sich im Bundestag zuversichtlich, dass das Gesetz praxistauglicher werde.

Frauenpreiß betonte, die Regeln müssten den Marktbedingungen standhalten. Er forderte, dass Produkte aus höheren Haltungsstufen bei Bedarf auch niedriger eingestuft verkauft werden dürften. Zudem müsse der Gesetzgeber Importware verbindlich in die Kennzeichnung einbeziehen. Neue Bürokratie dürfe nicht entstehen. Das staatliche Kennzeichen habe das Potenzial, Akzeptanz bei Wirtschaft und Verbrauchern zu gewinnen.

Klare Stufen und Ausweitung geplant

Behrens unterstrich das gemeinsame Ziel von Union und SPD, die Haltungsstufen verständlich und logisch aufzubauen. Die Koalition wolle das Tierwohl besonders in frühen Lebensphasen stärken. Das staatliche Kennzeichen solle gut sichtbar, leicht verständlich und verbindlich sein.

Noch in dieser Wahlperiode plant die Koalition, die Kennzeichnung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus sowie auf verarbeitete Produkte auszuweiten. Ab dem 1. Juli 2027 soll auch die Außer-Haus-Verpflegung unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

Geflügelnews
Bild: AdobeStock_Ezume Images
Quelle: AgE

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