Tierhaltungskennzeichnung verzögert sich: Start 2027 mit erweiterten Regeln

11 Dezember 2025
Stallmanagement
schweine

Union und SPD haben die Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch verschoben. Statt am 1. März 2026 tritt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) nun am 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig weiten die Fraktionen die Regeln auf die Außer-Haus-Verpflegung aus, schließen die Ferkelerzeugung ein und vereinfachen bürokratische Abläufe. Verbraucherschutz, Tierwohl und Praxisrelevanz stehen im Mittelpunkt.

Start verschoben: Kennzeichnungspflicht ab 2027

Union und SPD einigten sich nach monatelangen Verhandlungen auf den 1. Januar 2027 als neuen Starttermin für die verpflichtende Kennzeichnung von Schweinefleisch. Ursprünglich war der 1. März 2026 geplant, zuvor hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer die Frist bereits einmal verschoben. Minister Rainer begründet den erneuten Aufschub mit den aufwendigen EU-Notifizierungen, die insbesondere Downgrading-Regeln und die Einbeziehung ausländischer Ware erfordern.

Der SPD-Tierschutzbeauftragte Jens Behrens betont, die Verzögerung diene nicht dem Aufschub, sondern einer besseren, praxistauglichen Umsetzung. Das Gesetz soll Verbraucher transparenter informieren und Betrieben verlässliche Regeln geben.

Außer-Haus-Verpflegung kommt früher

Ein zentrales Element der Reform ist die Kennzeichnungspflicht in Restaurants und Kantinen. Ab 1. Juli 2027 müssen Gäste erkennen, wie Tiere gehalten wurden. Behrens erklärt: „Wer in der Kantine oder im Restaurant isst, hat das gleiche Recht auf Transparenz wie Verbraucher im Supermarkt.“ Die Logos sollen weiterhin prominent auf der Vorderseite der Verpackung erscheinen.

Downgrading und ausländische Ware

Die Novelle erlaubt das sogenannte Downgrading: Fleisch aus höheren Haltungsstufen darf mit Fleisch aus niedrigeren Stufen vermischt werden, wenn es als niedrigere Stufe gekennzeichnet ist. Zugleich müssen künftig auch Produkte aus dem Ausland das Tierhaltungslogo tragen. Bürokratische Abläufe sollen vereinfacht werden, unter anderem durch die Nutzung bereits vorhandener Daten.

Ferkelerzeugung und Sauenhaltung einbezogen

Bisher schloss das Gesetz die Ferkelerzeugung aus. Künftig sollen auch Sauenhaltung und frühe Lebensphasen ab der Stufe „Frischluftstall“ berücksichtigt werden. SPD-Agrarsprecherin Dr. Franziska Kersten kündigt an, die Kennzeichnung auf weitere Tierarten und verarbeitete Produkte noch in dieser Wahlperiode auszuweiten.

Wirtschaft lobt Verschiebung

Die Agrarwirtschaft begrüßt die Verschiebung. DBV, DRV und VDF fordern eine Umsetzung nach ihrem Verbändekonzept. Branchenvertreter wie Thomas Dosch von der Premium Food Group sprechen von „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ und betonen, dass Unternehmen die Kennzeichnung zuverlässig und praxisnah kontrollieren müssen.

Kritik von Grünen und Umweltverbänden

Die Grünen und Verbände wie BÖLW und AbL kritisieren die Verzögerung. Sie bemängeln fehlende Planungssicherheit für Betriebe, fordern aber, dass das Gesetz nun effektiv umgesetzt wird. Entscheidend sei, dass die Kennzeichnung rechtssicher, transparent und tierwohlgerecht erfolgt.

Geflügelnews
Bild: Agrio
Quelle: Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, Josef Koch, AgE

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.