Die EU hat die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kritisiert. Jetzt zeichnet sich weiterer Änderungsbedarf ab. Ein Bündnis aus Gastronomie und Handwerk lehnt eine Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung ab, während das AEF mehr Praxisnähe und gleiche Wettbewerbsbedingungen fordert.
Nach der deutlichen Kritik der EU-Kommission an der Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) fordern Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft Nachbesserungen vom Bundeslandwirtschaftsministerium.
Gastrobranche will keine Kennzeichnung Außer-Haus
Die Skepsis in Brüssel nimmt ein Bündnis aus Gastronomie, Lebensmittelindustrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung zum Anlass, abermals zu fordern, die geplante Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen. „Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen“, teilte der Zusammenschluss mit.
Die Verbände warnen vor hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie entlang der Lieferketten. Besonders kleinere Betriebe würden belastet. Zugleich bezweifelt das Bündnis den Nutzen der Kennzeichnung für den tierwohlorientierten Verbraucherschutz. Beteiligt sind unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.
AEF befürchtet Produktionsverlagerung ins Ausland
Auch das Agrar- und Ernährungsforum Nord-West (AEF) appellierte an die Bundesregierung, die Einwände der EU für eine praxisgerechte Ausrichtung des THKG zu nutzen. „Die Überarbeitung muss jetzt dafür genutzt werden, eine Kennzeichnung zu schaffen, die in der Praxis funktioniert und die heimische Produktion stärkt, statt sie zusätzlich zu belasten“, mahnte AEF-Vorstandsvorsitzender Sven Guericke.
Aus Sicht des AEF darf die Kennzeichnung nicht dazu führen, dass in Deutschland erzeugte Ware gegenüber ausländischen Produkten an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Andernfalls könnten Anreize entstehen, Produktion ins Ausland zu verlagern. Gleichzeitig müssten höhere Tierwohlstandards wirtschaftlich honoriert werden. Anders als das Gastronomiebündnis spricht sich das AEF deshalb grundsätzlich für eine Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung aus. Entscheidend seien jedoch praxistaugliche Regeln, unter anderem für das Downgrading.
Gleichwertige Standards und Systeme anerkennen
Nachbesserungsbedarf sieht das AEF zudem beim Umgang mit Ware aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland sollte gleichwertige Tierwohlstandards und Kontrollsysteme anderer Mitgliedstaaten anerkennen und praktikable Verfahren schaffen, um diese den deutschen Haltungsformen zuzuordnen.
Geplant war, dass das Gesetz im kommenden Jahr zunächst für Schweinefleisch gelten soll und im Sommer 2027 in der Gastronomie eingeführt werden sollte. Die Kennzeichnung von Geflügel sollte erst deutlich später folgen.






































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