Brüssel sagt Nein zur Tierhaltungskennzeichnung – die Dauerschleife geht weiter

26 August 2026
Deutschland
Tierhaltungskennzeichnung

Die geplante Tierhaltungskennzeichnung bleibt eine Hängepartie. Die EU-Kommission sieht mehrere Punkte des deutschen Gesetzentwurfs kritisch – unter anderem die Kennzeichnungspflicht für ausländische Produkte und die fehlende Anerkennung anderer Systeme und die zusätzlichen Bio-Auflagen. Die Bundesregierung muss nochmal ran. 

Die EU-Kommission hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Novelle des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). In einer ausführlichen Stellungnahme kommt Brüssel zu dem Schluss, dass zentrale Regelungen für ausländische Lebensmittel gegen den freien Warenverkehr sowie gegen die EU-Öko-Verordnung verstoßen.

Geflügel sollte erst deutlich später folgen 

Geplant war, dass das Gesetz im kommenden Jahr zunächst für Schweinefleisch gelten soll und im Sommer 2027 in der Gastronomie eingeführt werden sollte. Die Kennzeichnung von Geflügel sollte erst deutlich später folgen.

Im Mittelpunkt der Kritik steht, dass die THKG-Novelle auch Schweinefleisch aus anderen EU-Staaten verpflichtend einbeziehen will. Die Kommission sieht darin eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Ausländische Erzeuger müssten ihre Haltungsformen künftig den fünf deutschen Kategorien „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ zuordnen. Andere nationale Kennzeichnungssysteme werden im Gesetzentwurf nach Einschätzung der Kommission jedoch nicht ausreichend anerkannt.

Kommission vermisst gegenseitige Anerkennung

Das könne insbesondere Erzeuger aus Ländern treffen, die bereits eigene Tierwohlkennzeichnungen verwenden. Als Beispiel nennt die Kommission Dänemark. Dort würden unter anderem Aspekte wie intakte Schwänze oder der Verzicht auf die Kastration stärker berücksichtigt.

Diese Kriterien ließen sich jedoch nicht ohne Weiteres in das deutsche System übertragen. Dadurch könnten ausländische Produkte einer deutschen Kategorie zugeordnet werden, die die tatsächlichen Tierwohlleistungen nicht angemessen widerspiegele, so die Kommission.

Downgrading benachteiligt EU-Ausland

Kritisch beurteilt Brüssel auch den sogenannten „Downgrading“-Mechanismus. Könne eine höhere Haltungsform gegenüber den deutschen Behörden nicht nachgewiesen werden, dürfe das Produkt nur mit der niedrigsten Kategorie gekennzeichnet werden.

Nach Einschätzung der Kommission dürfte dies bei ausländischen Erzeugnissen wegen komplexerer Lieferketten vergleichsweise häufig vorkommen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Kennzeichnung die tatsächlichen Haltungsbedingungen nicht korrekt wiedergebe.

Auch Bio-Regelung fällt bei EU durch

Skeptisch ist die Kommission auch bei der Kennzeichnung von ausländischen Bioprodukten. Nach dem THKG-Entwurf müssten auch bereits nach der EU-Öko-Verordnung zertifizierte Betriebe in der EU, auch solche außerhalb Deutschlands, zusätzliche deutsche Melde-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten erfüllen, wenn sie ihre Produkte in der Bundesrepublik unter der Haltungsform „Bio“ vermarkten wollen.

Insgesamt sieht die EU-Kommission in der angepeilten Gestaltung des THKG ein Handelshemmnis. Aus Sicht Brüssels hätte Deutschland weniger einschneidende Möglichkeiten prüfen müssen. So hätte beispielsweise eine Klausel zur gegenseitigen Anerkennung bestehender Tierhaltungskennzeichnungen anderer Mitgliedstaaten aufgenommen werden können. Auch vorhandene Registrierungen und Zertifizierungen könnten stärker genutzt werden.

Start im Januar 2027 kaum machbar

Vom Tisch ist die THKG-Novelle mit der Stellungnahme der EU-Kommission noch nicht. Allerdings dürfte der Zeitplan für einen Start der Kennzeichnung im Januar 2027 deutlich unter Druck geraten.

Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf nun überprüfen und der Kommission mitteilen, wie sie auf die Einwände reagieren will. Politisch sind dabei verschiedene Wege denkbar: von einem Rückfall auf das ursprüngliche THKG von 2023 über eine komplette Abschaffung des Gesetzes bis hin zu einer Überarbeitung der Novelle, damit sie den unionsrechtlichen Ansprüchen genügt.

AgE, Geflügelnews
Bild: BMLEH

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