Gitta Connemann
Die Reform der Tierhaltungskennzeichnung gerät ins Stocken. Das Wirtschaftsministerium erhebt Einwände gegen den Gesetzentwurf aus dem Agrarressort. Der Zeitplan droht zu kippen – und zentrale Punkte bleiben umstritten.
Wirtschaftsministerium blockiert Gesetzentwurf
Die geplante Neufassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kommt nicht voran. Während der Ressortabstimmung hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf aus dem Agrarministerium gestoppt. Es macht einen Leitungsvorbehalt geltend und meldet an zwei zentralen Punkten Bedenken an.
Zum einen kritisiert das Haus die geplante Ausweitung der Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Diese Regelung belaste die betroffenen Unternehmen zusätzlich. Zum anderen zweifelt das Ministerium daran, dass sich eine Kennzeichnungspflicht für importierte Waren mit EU-Recht vereinbaren lässt.
Vor allem die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann lehnt die vorgesehenen Regelungen offenbar ab.
Koalition überrascht – Gespräche auf der Kippe
Wie es nun weitergeht, bleibt offen. Der ohnehin enge Zeitplan lässt kaum Spielraum für Verzögerungen. In der SPD stößt der Widerstand aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium auf Verwunderung.
Ein Fachgespräch, das für den 16. April geplant war und an dem auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch teilnehmen sollte, steht auf der Kippe. Aus der SPD heißt es, man wolle zunächst Klarheit über die Positionen gewinnen.
Zeitplan gerät zunehmend unter Druck
Bereits im Januar hatte der Bundestag die Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes verschoben – vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027. Ursprünglich sollte die Abstimmung zwischen den Ressorts sowie die Anhörung von Ländern und Verbänden bis Ende April abgeschlossen sein.
Doch wegen der aktuellen Einwände hat die Anhörung noch nicht einmal begonnen. Damit verschiebt sich der gesamte Zeitplan.
Für die notwendige Notifizierung auf EU-Ebene sind drei Monate vorgesehen. Läuft alles reibungslos, soll das Kabinett am 12. August entscheiden. Es folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag, bevor das Gesetz im Dezember endgültig verabschiedet werden soll.
Übergangsfristen gelten als unvermeidlich
Schon jetzt steht fest: Die Wirtschaft braucht Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Vor allem die Anpassung der Kennzeichnung erfordert erhebliche Vorarbeiten.
Branchenvertreter gehen davon aus, dass mindestens sechs Monate zwischen Beschluss und Umsetzung nötig sind. Über die konkrete Ausgestaltung der Übergangsfristen wollen die zuständigen Berichterstatter von Union und SPD kurzfristig beraten.






































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