Die Bundesregierung verschärft die Regeln für Schlachtbetriebe. Künftig sollen Kameras zentrale Abläufe dokumentieren. So will sie Missstände schneller erkennen und den Tierschutz wirksam durchsetzen.
Kabinett bringt Gesetz auf den Weg
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat eine Reform des Tierschutzgesetz angestoßen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen. Er sieht vor, Videoüberwachung in Schlachthöfen verpflichtend einzuführen. Damit setzt die Regierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Die Kameras sollen Abläufe sichtbar machen und Verstöße schneller aufdecken. Ziel bleibt, den Umgang mit Tieren bis zur Schlachtung konsequent zu kontrollieren.
Pflicht gilt für große Betriebe
Die Regelung betrifft vor allem größere Schlachtstätten. Sie greift ab 1.000 Großvieheinheiten pro Jahr – das entspricht etwa 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen – sowie ab 150.000 Geflügel oder Kaninchen.
Nach Angaben von Bundesminister Alois Rainer erfasst die Pflicht damit mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland. Kleinere Betriebe bleiben zunächst ausgenommen, um den Aufwand zu begrenzen.
Länder können auch kleine Betriebe erfassen
Die Bundesländer behalten Spielraum. Sie können Kameras auch in kleineren Betrieben anordnen, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen. So richtet sich die Kontrolle gezielt auf Betriebe mit erhöhtem Risiko.
Mit der neuen Regel will die Politik bestehende Kontrolllücken schließen und den Tierschutz in Schlachthöfen dauerhaft stärken.




































Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.