Australien meldet H5N1-Fall in New South Wales – Geflügelbranche bleibt in Alarmbereitschaft

07 Juli 2026
Biosicherheit
Sydney

Australien hat einen weiteren Nachweis der hochpathogenen Vogelgrippe H5N1 bestätigt. Erstmals wurde das Virus im Bundesstaat New South Wales festgestellt. Betroffen ist ein wildlebender Zugseevogel. Nach Angaben der Behörden gibt es weiterhin keine Hinweise auf Infektionen in kommerziellen Geflügelbeständen.

H5N1 erstmals in New South Wales nachgewiesen

Der Erreger wurde bei einem Riesensturmvogel nachgewiesen, den Behörden in der Nähe der Küstenstadt Hawks Nest fanden. Damit ist New South Wales der dritte australische Bundesstaat, in dem H5N1 festgestellt wurde.

In Australien wurden bislang sechs H5N1-Infektionen in drei Bundesstaaten bestätigt. Erst im vergangenen Monat meldete das Land den ersten Nachweis des Virus auf dem australischen Festland. Zuvor war H5N1 Ende 2025 lediglich auf Heard Island im subantarktischen Gebiet entdeckt worden.

Keine Hinweise auf eine Ausbreitung in Geflügelbeständen

Die Landwirtschaftsministerin von New South Wales, Tara Moriarty, erklärte, der aktuelle Nachweis sei der erste bestätigte H5-Fall im Bundesstaat. Gleichzeitig betonte sie, dass sich das Virus bislang weder in der heimischen Tierwelt noch in kommerziellen Geflügelhaltungen oder bei gehaltenen Vögeln ausgebreitet habe. Auch die Versorgung mit Geflügelfleisch und Eiern sei nicht beeinträchtigt

Behörden verstärken Überwachung

Die Landesregierung hat ihren Notfallplan aktiviert. Zusätzliche Fachkräfte unterstützen die Überwachung und begleiten die Geflügelbranche bei den Vorsorgemaßnahmen. Die Behörden in Australien haben die Überwachung und Testung von Wildtieren und Nutztieren verstärkt, seit die Vogelgrippe das Festland erreicht hat. Premierminister Anthony Albanese hat zugesagt, dass seine Labor-Regierung alles tun werde, um jede Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Geflügelnews
Bild: AdobeStock_Aerial Film Studio
Quelle: The Poultry Side

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.