Vogelgrippe-Bilanz: Trauriger Negativ-Rekord in Niedersachsen

09 April 2026
Krankheiten
Geflügelpest

Das Bundesland Niedersachsen war im vergangenen Herbst/Winter am stärksten von der Vogelgrippe betroffen. Seit Oktober 2025 sind dort mehr 1,6 Millionen Tiere getötet worden. So hoch war die Anzahl noch nie seit Beginn der Dokumentation 2008. Die Tierseuchenkasse zahlte bislang 37 Mio. Euro, noch ist nicht alles abgerechnet.

Niedersachsen ist in Deutschland das Bundesland mit dem meisten Geflügel. So war es von der Vogelgrippe auch immer stark betroffen. Im Jahr 2008 gab es 29 Ausbrüche, 355.097 Tiere mussten getötet wurden. Im Jahr 2022 waren es knapp 1,3 Millionen Tiere bei 46 Ausbrüchen. Das geht laut einer Meldung der Deutschen Presseagentur, dpa, aus Daten des Friedrich-Loeffler-Instituts hervor. Im Jahr 2021 erreichte die Vogelgrippe ein ähnliches Ausmaß wie in diesem Herbst/Winter: Damals waren es rund 1,6 Millionen Tiere bei 80 Ausbrüchen. In der aktuellen Saison sind es seit Mitte Oktober 2025 mehr als 1,6 Millionen getötete Tiere und mehr als 100 Ausbrüche.

Tierseuchenkasse zahlt hohe Entschädigungssumme

Auch finanziell sind die Auswirkungen der Geflügelpest immens: Von der Tierseuchenkasse wurden bislang mehr als 37 Millionen Euro an die betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ausgezahlt. Diese Summe werde in den kommenden Wochen noch weiter ansteigen, sagte die Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse Niedersachsen, Dr. Ursula Gerdes. 

Zumindest gab es in den vergangenen Wochen aber keine neuen Ausbrüche mehr. Der bisher letzte Fall datiert vom 13. März 2026 und betraf eine Kleinsthaltung im Landkreis Friesland. 

Niedersachsen ist nicht nur das Bundesland mit den meisten Geflügelhaltungen. Laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium gibt es viele Rastplätze von Zugvögeln. Diese können auf ihren Routen neue Varianten des Krankheitserregers mitbringen. An Rast- und Futterplätzen bestehe eine hohe Übertragungsgefahr. Im Herbst 2025 hatte es insbesondere Kraniche betroffen. Diese hatten noch keine Immunität aufgebaut und traten ihre Reise in die Winterquartiere früh an. Damit sei die Viruslast in den geflügelstarken Regionen gestiegen.

Überwiegend Stallhaltungen betroffen

Laut Landwirtschaftsministerium waren beim aktuellen Seuchengeschehen 79 Betriebe mit Stallhaltung (rund 1,5 Millionen Tiere) und 24 Betriebe mit Freilandhaltung (68.000 Tiere) betroffen. Bei den Freilandhaltungen handele es sich in erster Linie um kleinere Privathaltungen. Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums sei damit die Aussage, Freilandhaltungen seien besonders gefährdet, zu hinterfragen. Das Risiko hänge auch von örtlichen Gegebenheiten ab.

Forderung nach Impfung gegen Vogelgrippe 

Für die Zukunft sollte aus Sicht der Geflügelwirtschaft die Impfung eine Option bei der Vorbeugung vor der Vogelgrippe sein. Dafür müssen aber noch einige Voraussetzungen geschaffen werden, so Dr. Ursula Gerdes. Eine Arbeitsgruppe untersuche gerade Aufwand und Kosten einer Impfung. 

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) wies darauf hin, dass der Schwerpunkt der Ausbrüche in den Regionen lag, in denen es eine hohe Geflügeldichte gibt. Trotz hoher Sicherheitsstandards und enormen Aufwand auf den Betrieben sei es weiterhin zu Ausbrüchen gekommen, die auch wirtschaftlich einen hohen Schaden verursachten. 

Ministerium sieht hohe Geflügeldichte kritisch

Die Ministerin sieht die Geflügeldichte in den jeweiligen Regionen als einen wesentlichen Faktor, der die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs erhöhe. Man müsse hier mittelfristig zu Lösungen mit der Wissenschaft kommen, so Staudte. Der Bund müsse Haltungsformen krisenresilient und tierwohlorientiert weiterentwickeln. Die Vogelgrippe sei im Wildvogelbestand endemisch, daher werde man über den mittel- und langfristigen Umgang mit Geflügelhaltungen sprechen müssen.

Quelle: Zeit online

Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Christa Diekmann-Lenartz

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.