Anfang des Jahres erhalten Tierhaltende ihre Beitragsbescheide der Tierseuchenkasse. Die Beiträge werden jährlich neu kalkuliert. In Niedersachsen sind sie 2026 für fast alle Geflügelarten gegenüber dem Vorjahr gesunken. Beschlossen wurden sie bereits vor Beginn des massiven Vogelgrippe-Geschehen in diesem Herbst/Winter.
Anfang des Jahres müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die Anzahl gehaltener Tiere an die Tierseuchenkasse melden. Daraus resultierend erhalten sie kurze Zeit später ihren Beitragsbescheid. Die Tierseuchenkassen mit ihren solidarisch finanzierten Beiträgen stellen einen zentralen Baustein des Tiergesundheitssystems in Deutschland dar.
Beitragshöhe wird jährlich neu kalkuliert
Die Höhe der Beiträge, die Tierhalter zu zahlen haben, wird in jedem Jahr für jede Tierart separat neu kalkuliert. Die Höhe der Beiträge wird von zwei Faktoren bestimmt:
1. Um die Ausgaben aus Tierseuchenausbrüchen bezahlen zu können, ist die Tierseuchenkasse verpflichtet, eine Rücklage in der erforderlichen Höhe vorzuhalten. Die Höhe dieser Rücklage wird mit versicherungsmathematischen und epidemiologischen Methoden in regelmäßigen Abständen berechnet und festgelegt. Im Falle eines Tierseuchenausbruches wird die zu leistende Summe dieser Rücklage entnommen. In den zwei bis maximal drei Folgejahren muss dieses Geld der Rücklage wieder zugeführt werden. Somit ist jährlich zu kalkulieren, welche Summe aus Tierseuchenausbrüchen der vergangenen Jahre zu refinanzieren ist.
2. Des Weiteren wird berechnet, welche Mittel für die Maßnahmen der Seuchenprävention für das kommende Jahr benötigt werden. Das sind unter anderem Kosten für
- Probenahmen für Monitorings und Überwachungsprogramme
- Untersuchungen für Monitorings und Überwachungsprogramme
- Biosicherheitsberatungen
- Tierkörperbeseitigung
- Vorhalten von Kapazitäten zur Tötung von Tieren im Seuchenfall
In den vergangenen Jahren wurden die Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte erhöht. Zudem sind Energie-, Material- und Personalkosten gestiegen. Viele der genannten Positionen sind deshalb teuer geworden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Beiträge der Tierseuchenkasse. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben der vorbeugenden Seuchenbekämpfung muss allein aus Tierhaltergeldern bezahlt werden. Das Land Niedersachsen leistet in 2026 einen Beitrag von 6 Mio. € für diese Maßnahmen. Das werden ca. 40 Prozent der Aufwendungen sein.

































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