Tierseuchenkasse: Darum steigen die Beiträge 2026 noch nicht

07 Januar 2026
Deutschland
puten

Anfang des Jahres erhalten Tierhaltende ihre Beitragsbescheide der Tierseuchenkasse. Die Beiträge werden jährlich neu kalkuliert. In Niedersachsen sind sie 2026 für fast alle Geflügelarten gegenüber dem Vorjahr gesunken. Beschlossen wurden sie bereits vor Beginn des massiven Vogelgrippe-Geschehen in diesem Herbst/Winter. 

Anfang des Jahres müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die Anzahl gehaltener Tiere an die Tierseuchenkasse melden. Daraus resultierend erhalten sie kurze Zeit später ihren Beitragsbescheid. Die Tierseuchenkassen mit ihren solidarisch finanzierten Beiträgen stellen einen zentralen Baustein des Tiergesundheitssystems in Deutschland dar.

Beitragshöhe wird jährlich neu kalkuliert

Die Höhe der Beiträge, die Tierhalter zu zahlen haben, wird in jedem Jahr für jede Tierart separat neu kalkuliert. Die Höhe der Beiträge wird von zwei Faktoren bestimmt:

1. Um die Ausgaben aus Tierseuchenausbrüchen bezahlen zu können, ist die Tierseuchenkasse verpflichtet, eine Rücklage in der erforderlichen Höhe vorzuhalten. Die Höhe dieser Rücklage wird mit versicherungsmathematischen und epidemiologischen Methoden in regelmäßigen Abständen berechnet und festgelegt. Im Falle eines Tierseuchenausbruches wird die zu leistende Summe dieser Rücklage entnommen. In den zwei bis maximal drei Folgejahren muss dieses Geld der Rücklage wieder zugeführt werden. Somit ist jährlich zu kalkulieren, welche Summe aus Tierseuchenausbrüchen der vergangenen Jahre zu refinanzieren ist. 

2. Des Weiteren wird berechnet, welche Mittel für die Maßnahmen der Seuchenprävention für das kommende Jahr benötigt werden. Das sind unter anderem Kosten für 

  • Probenahmen für Monitorings und Überwachungsprogramme
  • Untersuchungen für Monitorings und Überwachungsprogramme
  • Biosicherheitsberatungen
  • Tierkörperbeseitigung
  • Vorhalten von Kapazitäten zur Tötung von Tieren im Seuchenfall 

In den vergangenen Jahren wurden die Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte erhöht. Zudem sind Energie-, Material- und Personalkosten gestiegen. Viele der genannten Positionen sind deshalb teuer geworden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Beiträge der Tierseuchenkasse. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben der vorbeugenden Seuchenbekämpfung muss allein aus Tierhaltergeldern bezahlt werden. Das Land Niedersachsen leistet in 2026 einen Beitrag von 6 Mio. € für diese Maßnahmen. Das werden ca. 40 Prozent der Aufwendungen sein. 

Tierseuchenkasse Niedersachsen: Beiträge 2026 Geflügel

   Beitrag 2025     Beitrag 2026     Differenz
Legehennen    0,0473 €     0,0506 €     + 7,6 %
Masthähnchen     0,0222 €    0,0190 €     -14,4 %
Putenhähne    0,7585 €     0,5973 €    -21,3 %
Putenhennen    0,1463 €     0,0658 €     - 55,0 %
Küken in 
Brütereien    
0,1451 €     0,1398 €     - 3,7 %
Sonstiges Geflügel     0,2727 €     0,1593 €     -66,4 %
Putenkükenaufzucht     0,0346 €     0,0323 €     - 6,6 %
Enten     0,0856 €    0,0421 €     -50,8 %
Gänse      0,1985 €     0,1494 €     -24,7 %
Elterntiere     0,1296 €     0,1761 €      +35,9 %

 

 

 

 

 

Niedrigere Beiträge in fast allen Sparten 

Im Bereich Geflügel ergibt sich die Besonderheit, dass zum Zeitpunkt der Kalkulation und Beschlussfassung der Beiträge 2026 die Geflügelpest-Lage auch in Niedersachsen noch relativ entspannt war. Daher wurde beschlossen, den Beitrag bei fast allen Geflügelarten zum Teil deutlich zu senken. Eine Ausnahme bilden Legehennen und Elterntiere. Die Absenkungen sind möglich wegen des relativ hohen Ausgangsniveau der Beiträge der vergangenen Jahre. Hierdurch wurde die Rücklage nach den großen Geflügelpest-Ausbrüchen der letzten Jahre wieder aufgefüllt. 

Die Kosten für die Salmonellen-Untersuchungen bleiben konstant. Für die verschiedenen Geflügelarten resultieren daraus die in der Tabelle angegeben Beitragssätze. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 € je Betrieb. 

Im nächsten Jahr wird es Erhöhungen geben

Bekanntlich hat sich die Geflügelpest-Lage ab November 2025 erheblich verschärft. Das wird sich auf die Tierseuchenkassenbeiträge 2027 auswirken. Insbesondere bei den Putenhähnen und Gänsen werden sich die Beiträge im kommenden Jahr deutlich nach oben entwickeln.

Die Meldung der Tierzahlen muss bis zum 17. Januar 2026 erfolgen. Der Beitragsbescheid wird dann Ende Februar verschickt. Fällig ist der Beitrag bis spätestens zum 15. März 2026.

Dr. Ursula Gerdes, Niedersächsische Tierseuchenkasse
Bild: AdobeStock_ st.kolesnikov

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