„Dieser Plan kommt ohne Vorwarnung und völlig zur Unzeit. Wir befinden uns mitten in der Bewältigung eines schweren Geflügelpestausbruchs und sollen nun auf den Kosten sitzen bleiben", kommentierte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast die Mitte September bekannt gewordenen Sparpläne der EU-Kommission, die EU-Kofinanzierung bei Tierseuchenausbrüchen von bislang 50 Prozent auf 30 Prozent zu reduzieren. Die Kürzungen sollen auch rückwirkend für vorangegangene Haushaltsjahre vorgenommen werden. Konkret geht es um rund 3,6 Millionen Euro, die ab 2023 von den Tierhaltern zusätzlich aufgebracht werden sollen.
„3,6 Millionen Euro mehr für die Tierseuchenkasse sind ein Foulspiel gegen Geflügelhalter"
„Die EU-Rechnung bedeutet einen weiteren schweren Schlag für unsere Geflügelhaltung, der ihre Existenz bedroht", sagte Otte-Kinast. Die Ministerin hat sich deshalb in einem Schreiben an Bundesagrarminister Cem Özdemir gewandt und dringend darum gebeten, sich gemeinsam mit Niedersachsen für eine Rücknahme der Brüsseler Entscheidung einzusetzen. Ansonsten entstehe den deutschen Tierhaltern ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.
Mittelgroßer Betrieb mit 10.000 Euro mehr belastet
„In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten werden sämtliche Kosten der Bekämpfung von staatlicher Seite bezahlt und nicht aus Tierhalterbeiträgen“, schreibt die Ministerin. „In anderen Mitgliedstaaten treten private Versicherungen mit oder ohne staatliche Beihilfen für die Versicherungsprämien ein. Für einen mittelgroßen Putenbestand (rund 13.000 Tiere) in Niedersachsen bedeutet die Reduktion der EU-Kofinanzierung von 50 auf 30 Prozent künftig eine zusätzliche Belastung von über 10.000 Euro.“
Unverständliche Verzögerungstaktik der Bundesregierung
Deutliche Unterstützung erwartet Agrarministerin Barbara Otte-Kinast auch von der Bundesregierung bei der Erhöhung der Entschädigung für Zuchtgänse. Im Seuchenfall sollen pro Tier künftig 110 Euro statt bislang 50 Euro gezahlt werden. In der vergangenen Woche hatte das Kabinett den niedersächsischen Änderungsantrag „zum gegenwärtigen Zeitpunkt" abgelehnt. Begründung: Man wolle ein Notifizierungsverfahren der EU abwarten. „Solche Verfahren dauern bis zu acht Monate. Diese Verzögerungstaktik ist völlig unverständlich, zumal der Bundesrat schon grünes Licht gegeben hat. Ein weiteres Foulspiel gegen unsere Geflügelhalter", kritisierte Otte-Kinast die Entscheidung.
Gerade Gänsehalter seien von der grassierenden Geflügelpest besonders betroffen, da Gänse aus Tierschutzgründen nicht dauerhaft aufgestallt werden können. „Umso wichtiger ist es, dass die Tierseuchenkasse im Falle eines Seuchenausbruchs auch angemessene Entschädigungen zahlen kann", so Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
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