Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2024

07 Januar 2024
Deutschland
Ausstiegsluken

Wie hoch sind die Beiträge zur Tierseuchenkasse in diesem Jahr in den einzelnen Bundesländern? Darüber wollen wir im folgenden Artikel einen Überblick geben. Im Dezember starteten wir dazu eine Umfrage bei den Tierseuchenkassen der einzelnen Bundeländern. Viele kassen reagierten, andere (noch) nicht. Wir werden die Übersicht weiter vervollständigen. 

Baden-Würtemberg

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hat für das Jahr 2024 folgende Beiträge beschlossen:

Hühner (Legehennen, Junghennen,
Küken, Hähne, Mast- u. Schlachttiere)
für die ersten 100 Tiere 7,50 €, für weitere Tiere je angefangene 100 Stück 5,00 €
Masthähnchen

für die ersten 100 Tiere 7,50 €, für weitere Tiere je angefangene 100 Stück 3,00 €
Putenhähne (Küken, Schlacht- und Masttiere) in Beständen von 1 – 49 Tieren je Bestand 18,00 €, in Beständen von 50 und mehr Tiere je Tier 0,35 €
Putenhennen (dazu gehören Küken, Schlacht- und Masttiere) in Beständen von 1 – 49 Tieren je Bestand 11,00 €, in Beständen von 50 und mehr Tiere je Tier 0,22 €

Der Grundbeitrag für jeden beitragspflichtigen Tierhalter beträgt unabhängig von der zu veranlagenden Tierart, der Tierzahl und des Zeitraums in 2024 18,00 €. Bei Geflügel mussten aufgrund vermehrter Leistungen (Beihilfen für Salmonellen in Legehennenbetrieben und Desinfektionsmittel und Entschädigungsleistungen für Ausbrüche von Geflügelpest) die Beiträge zur Finanzierung dieser Ausgaben sowie Anpassung der Rücklagen an das erhöhte Eintragsrisiko durch die Geflügelpest erhöht werden.

Bayern

Aufgrund vermehrter Ausbrüche von Geflügelpest im Jahr 2023 und den damit verbundenen Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse (TSK) wurde zur Refinanzierung nun eine Erhöhung der Beiträge speziell für Hühner und Truthühner notwendig. 

Hühner und Hähne (auch Küken) je Tier 0,06 €
Truthühner und Truthähne (auch Küken) je Tier 0,40 €

Niedersachsen

Masthähnen/Wachteln
je Tier 0,0241 €
Legehennen
je Tier 0,0562 €
Putenhähne je Tier 0,9819 €
Putenhennen und Putenküken (43 Tage bis 70 Tage)
je Tier 0,2038 €
Putenkükenaufzucht für Putenküken bis einschl. 42. Tag
je Tier 0,0550 €
Enten
je Tier 0,1213 €
Gänse
je Tier 0,3968 €
Sonstiges Geflügel
je Tier 0,1545 €
Elterntiere
je Tier 0,1945 €

Brütereien

je Durchschnittsküken 0,1377 €

 

 

 

In Niedersachen müssen der Rücklage zur Refinanzierung der Geflügelpest-Kosten aus dem Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2023 insgesamt 2,41 Mio. € zugeführt werden. Im Vorjahr war diese Summe deutlich höher. Durch die stark gesunkenen Geflügelpest-Ausbrüche konnten die Ausgaben reduziert und die Rücklagenzuführung gesenkt werden.

Daher können in diesem Bundesland bei sieben Geflügelarten die Beiträge in 2024 reduziert werden. Lediglich bei den Legehennen, den Putenküken und den Gänsen wurde eine leichte Beitragserhöhung beschlossen. Bei den Legehennen resultiert eine leichte Beitragserhöhung aus den Ausbrüchen im Sommer 2022 und aus dem durch den Zuschlag „ohne Kükentötung“ deutlich höheren gemeinen Wert der Legehennen und damit der Entschädigungen.

Bei den Putenküken gab es Ende 2022/Anfang 2023 ebenfalls zwei relevante Ausbrüche der Geflügelpest. Da die EU-Kommission ab 2023 die Kosten nur noch zu 20 % kofinanziert, ist hier ein höherer AI-Refinanzierungsansatz erforderlich.

Bei den Gänsen ist eine deutlich gesunkene Anzahl gemeldeter Tiere zu beobachten. Dies wird aus Wirtschaftskreisen bestätigt und liegt an u.a. zu hohen Produktionskosten aufgrund der Inflation sowie an einer für den Seuchenschutz ungünstigen Lage an der Küste. Bei einem bisherigen Bestand von rund 230.000 Gänsen ist die Aufgabe weniger großer Betriebe im Hinblick auf die noch anstehende AI-Refinanzierung beitragsrelevant.

Der Mindestbeitrag im Geflügelbereich bleibt bei 12,50 €.

Nordrhein-Westfalen

Die Höhe der Beiträge für Geflügel für das Jahr 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt:

Legehennen / Jungehennen 0,06 €

Masthähnchen / Bruderhähne

0,04 €
Putenküken 0,05 €
Gänseküken 0,05 €
Entenküken 0,02 €
Putenhennen 0,37 €
Putenhähne 0,54 €
Gänse 0,54 €
Enten 0,08 €
Elterntiere (Hühner) 0,14 €

 

 

 

Hessen

Der Mindestbeitrag für Geflügel für das Jahr 2024 in Hessen beträgt 10 Euro. Für die verschiedenen Geflügelarten beläuft sich die Höhe der Beiträge auf:

Legehennen

 0,07 €

Masthühner

 0,021 €

Puten

 0,75 €

Gänse

 0,12 €

Enten

 0,08 €

Laufvögel (Strauße, Emus. Nandus)

 0,70 €

Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Tauben

 0,05 €

 

Sachsen

Die Höhe der Beiträge für Geflügel für das Jahr 2024 für den Freistaat Sachsen beträgt:

Junghennen bis 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne und Küken)

 0,023 € je Tier

Legehennen ab 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne)

 0,06 € je Tier

Legehennen - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Hähne), einschließlich Rassegeflügel

 0,12 € je Tier

Masthähnchen (einschließlich Bruderhähne und Küken)

 0,023 € je Tier

Masthähnchen - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel

 0,046 € je Tier

Puten (einschließlich Küken)

 0,10 € je Tier

Puten - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel

 0,20 € je Tier

Enten (einschließlich Küken)

 0,08 € je Tier

Enten - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel

 0,16 € je Tier

Gänse (einschließlich Küken)

 0,08 € je Tier

Gänse - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel

 0,16 € je Tier

Küken in Brütereien

 0,04 € je Tier

Elterntierküken in Brütereien, einschließlich Rassegeflügel

 0,08 € je Tier

Thüringen

Die Geflügelpestfälle der letzten Jahre beschränkten sich in Thüringen auf Klein- und Kleinstbestände. Daher wird der Mindestbeitrag (von 6 auf 18 Euro) erhöht, jedoch nicht der Beitrag je Tier.

Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro
Junghennen bis 18 Wochen, einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro
Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro
Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro
Geflügelnews
Bild: Cordula Möbius

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.