TA Luft: Fristen für Tierhaltungsanlagen sollen bis 2029 verlängert werden

30 September 2025
Agribusiness
TA Luft

Altanlagen in der Geflügel- und Schweinehaltung sollen mehr Zeit für Emissionsminderungsmaßnahmen bekommen. Das BMUV plant eine Verlängerung der TA-Luft-Übergangsfristen bis Ende 2029 – für mehr Planungssicherheit und zur Anpassung an kommende EU-Vorgaben.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) plant eine Verlängerung der Nachrüstfristen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) für Bestandsanlagen in der Geflügel- und Schweinehaltung. Ein aktueller Referentenentwurf sieht vor, dass verschiedene Übergangsfristen für Maßnahmen zur Emissionsminderung bis Ende 2029 ausgedehnt werden.

Mehr Planungssicherheit für Tierhalter

Die TA Luft aus dem Jahr 2021 schreibt für bestimmte Tierhaltungsanlagen Nachrüstungen vor, etwa den Einbau von Abluftreinigungssystemen oder Maßnahmen zur Ammoniakminderung im Stall. Ursprünglich vorgesehene Fristen sollen nun verlängert werden. Damit will das BMUV Landwirten mehr langfristige Planungssicherheit geben, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Anpassung an EU-Vorgaben

Durch die Fristverlängerung soll außerdem Zeit gewonnen werden, um künftige europäische Anforderungen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die novellierte Industrieemissionsrichtlinie (IED) sowie neue europarechtliche Vorgaben für Tierhaltungsanlagen (UCOL). Diese Regelwerke befinden sich derzeit in Vorbereitung, sollen 2026 in Kraft treten und bis 2030 in nationales Recht umgesetzt werden.

Doppelarbeit soll vermieden werden

Nach Angaben des BMUV soll die Verlängerung der Fristen verhindern, dass Tierhalter unnötige Doppelarbeiten leisten müssen: Ohne die Anpassung müssten Maßnahmen aus der TA Luft umgesetzt werden, die kurze Zeit später durch neue EU-Regeln möglicherweise erneut geändert würden.

Hintergrund: TA Luft 2021

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in der Fassung von 2021 regelt Anforderungen zur Luftreinhaltung in Tierhaltungsanlagen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben für Abluftreinigung, Maßnahmen zur Emissionsminderung sowie die Reduzierung von Ammoniak-Emissionen in Ställen.

Geflügelnews
Bild: Dieter Theyssen
Quelle: AgE

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