Das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz steht erneut auf der Kippe. Elf Bundesländer wollen es abschaffen und stattdessen die bereits etablierte „Haltungsform“ weiterentwickeln. Niedersachsen hält dagegen. Für Tierhalter wächst damit die Unsicherheit, wie es ab 2027 weitergeht.
Das Ringen um die staatliche Tierhaltungskennzeichnung geht in die nächste Runde. Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg sprach sich eine breite Ländergruppe dafür aus, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wieder aufzuheben. Stattdessen soll der Bund gemeinsam mit der Wirtschaft das bereits bestehende System „Haltungsform“ weiterentwickeln.
Konkret unterstützen elf Länder diesen Kurs: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie begründen ihren Vorstoß damit, dass es bislang nicht gelungen sei, die staatliche Kennzeichnung praxistauglich und bürokratiearm umzusetzen.
Elf Länder wollen staatliche Kennzeichnung aufgeben
Bemerkenswert ist die Forderung auch deshalb, weil das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bereits 2023 beschlossen wurde. Die verpflichtende staatliche Kennzeichnung soll Verbrauchern zeigen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden.
Schon länger gibt es jedoch Streit über die konkrete Ausgestaltung. Nun gehen elf Länder einen Schritt weiter und fordern die Aufhebung. Die Bundesregierung soll stattdessen auf das bereits vom Lebensmitteleinzelhandel genutzte Kennzeichnungssystem „Haltungsform“ setzen und dieses gemeinsam mit der Wirtschaft weiterentwickeln.
Staudte: Niedersachsen hat Ausstieg aus dem Gesetz verhindert
Niedersachsen stellt sich ausdrücklich gegen diesen Kurs. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte erklärte nach der Agrarministerkonferenz, ihr Land habe verhindert, dass die AMK den Ausstieg aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschließt. Statt einer Abschaffung fordert Niedersachsen, das bestehende Gesetz weiterzuentwickeln.
Dabei richtet Staudte den Blick besonders auf Importware. Der Bund müsse die Anmerkungen der EU-Kommission zügig umsetzen, damit künftig auch ausländische Produkte in die Kennzeichnung einbezogen werden können. Damit will Niedersachsen verhindern, dass deutsche Tierhalter höhere Anforderungen erfüllen müssen, während Importware ohne vergleichbare Kennzeichnung auf den deutschen Markt gelangt. Staudte begründet dies ausdrücklich damit, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden zu wollen.
Die Ministerin verbindet die Debatte um die Kennzeichnung zugleich mit der grundsätzlichen Frage, wie der Umbau der Tierhaltung gelingen soll. Bei der AMK habe es breite Zustimmung für zusätzliche finanzielle Unterstützung gegeben. Gleichzeitig wandte sich Niedersachsen gegen längere Umbaufristen für mehr Tierwohl in der Sauenhaltung.
Staudte argumentiert dabei mit den Betrieben, die bereits Geld in ihre Ställe gesteckt haben. „Fortschrittliche Betriebe, die sich auf den Weg gemacht und bereits investiert haben, dürfen nicht wirtschaftlich benachteiligt werden“, erklärte die Ministerin. Eine Verschiebung der vorgeschriebenen Fristen hätte nach ihrer Auffassung zudem den rechtlich vorgeschriebenen und gesellschaftlich gewollten Tierschutz infrage gestellt.
Niedersachsen fordert klare Regeln für Putenhalter
Für Geflügelhalter ist noch ein weiterer Punkt aus Staudtes Wortmeldung interessant. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert Niedersachsen vom Bund eine bundesweit einheitliche rechtliche Regelung für die Putenhaltung. Damit sollen sowohl die Betriebe als auch die zuständigen Veterinärbehörden Rechtssicherheit erhalten.
Zudem setzte sich Niedersachsen bei der AMK für Verbesserungen beim Brandschutz in Tierhaltungsanlagen ein. Nach Angaben Staudtes fand der entsprechende niedersächsische Beschlussvorschlag eine Mehrheit.
Streit dreht sich auch um ausländisches Fleisch
Gerade die Einbeziehung ausländischer Ware gehört zu den schwierigen Punkten der geplanten Reform. Niedersachsen sieht darin einen wesentlichen Baustein, um Nachteile für heimische Tierhalter zu verhindern. Bereits zuvor hatte Staudte die fehlende verpflichtende Kennzeichnung importierter Ware als Wettbewerbsnachteil für deutsche Erzeuger bezeichnet. Langfristig spricht sie sich für eine Tierhaltungskennzeichnung auf europäischer Ebene aus.
Damit stehen sich bei der Zukunft des Tierhaltungslabels inzwischen zwei deutlich unterschiedliche Ansätze gegenüber: Elf Länder wollen das staatliche Gesetz aufheben und das privatwirtschaftliche System „Haltungsform“ weiterentwickeln. Niedersachsen will dagegen am staatlichen System festhalten, es anpassen und dabei auch ausländische Ware erfassen.
Rainer lässt Zukunft des Tierhaltungslabels offen
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer legte sich bei der Abschluss-Pressekonferenz in Würzburg nach den vorliegenden Unterlagen nicht darauf fest, welchen Weg die Bundesregierung einschlagen wird. Laut Ausgangsmaterial laufen innerhalb der Regierungskoalition intensive Gespräche. Noch im Oktober soll eine Entscheidung über das weitere Vorgehen fallen.
Damit bleibt für Tierhalter eine zentrale Frage offen: Welche Kennzeichnung müssen sie künftig erfüllen und welche Anforderungen kommen damit auf die Betriebe zu?
Fest steht bislang vor allem, dass die Länder keinen gemeinsamen Kurs gefunden haben. Während elf Bundesländer das staatliche System aufgeben und die privatwirtschaftliche „Haltungsform“ weiterentwickeln wollen, setzt Niedersachsen auf eine Überarbeitung des bestehenden Gesetzes.







































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