Symbolbild
In einem Putenbetrieb in Potsdam-Mittelmark ist das Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen worden. Rund 6.200 Tiere wurden getötet. Brandenburg meldet damit den zweiten Fall eines Geflügelpestausbruchs in einem Nutzgeflügelbestand in diesem Herbst. Das Ministerium mahnt strenge Biosicherheitsmaßnahmen an.
In einem Putenbetrieb im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die Geflügelpest (H5N1) amtlich bestätigt worden. Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums Brandenburg wurden rund 6.200 Tiere tierschutzgerecht getötet, nachdem das Virus in dem Bestand nachgewiesen wurde. Es handelt sich um den zweiten bestätigten Fall von Geflügelpest in einem Nutztierbestand in Brandenburg in diesem Herbst.
Geflügelpest bei Putenbestand in Potsdam-Mittelmark bestätigt
Der Betrieb hatte auffällige Tierverluste gemeldet, woraufhin der Halter das Veterinäramt informierte. Dieses sperrte den Bestand umgehend und ließ Proben entnehmen.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg identifizierte das Virus zunächst als Aviäre Influenza vom Subtyp H5N1. Die endgültige Bestätigung erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das als nationales Referenzlabor für Tierseuchen zuständig ist. Die epidemiologischen Untersuchungen werden derzeit mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.
Zweiter Ausbruch in Brandenburg seit Herbstbeginn
Der aktuelle Fall ist nach Behördenangaben bereits der zweite Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand des Landes Brandenburg in diesem Herbst. In der Vorwoche war das Virus bereits bei Wildvögeln nachgewiesen worden – darunter eine Graugans im Landkreis Teltow-Fläming und ein Kranich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
In beiden Fällen bestätigte das FLI den Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI). Fachleute gehen davon aus, dass die derzeitige Häufung von Fällen auf die herbstliche Vogelzugzeit und verstärkte Viruszirkulation in Wildvogelpopulationen zurückzuführen ist.
Ministerium mahnt strikte Biosicherheitsmaßnahmen an
Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ruft angesichts der aktuellen Lage alle Geflügelhalter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Ziel sei es, weitere Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen zu verhindern.
Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen zählen:
- Absicherung von Stall-Ein- und Ausgängen gegen unbefugten Zutritt,
- Nutzung von betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung,
- Bereitstellung von Möglichkeiten zur Handwäsche und Schuhdesinfektion,
- sowie die sofortige Meldung auffälliger Krankheits- oder Todesfälle an das zuständige Veterinäramt.
Das Ministerium appelliert eindringlich an alle Betriebe, diese Vorgaben strikt umzusetzen. Bereits kleinere Nachlässigkeiten könnten zur Einschleppung des Virus führen.
Geflügelpest: steigende Fälle in Deutschland
Seit September 2025 verzeichnen die Behörden in Deutschland einen deutlichen Anstieg von Geflügelpest-Fällen, sowohl bei Wildvögeln als auch in Hausgeflügelbeständen. Das Virus H5N1 gilt als hochpathogen und führt bei betroffenen Tierarten meist zu schweren Erkrankungen und hohen Sterblichkeitsraten.
Für den Menschen ist H5N1 in der Regel nicht direkt gefährlich, dennoch gilt die Bekämpfung der Tierseuche als zentral für den Schutz der Landwirtschaft und die Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion.

































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