Der Herbst ist da und damit auch leider wieder die Geflügelpest. In Deutschland gibt es drei neue Fälle. Betroffen sind ein Entenbetrieb in Brandenburg, ein Betrieb in Schleswig-Holstein und ein Gänsebetrieb in Bayern.
In einem Entenzuchtbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) ist ein Fall von Geflügelpest festgestellt worden. Betroffen ist nach Angaben des Landkreises ein Bestand mit rund 3.000 Enten in Altfriedland. Die Tiere seien auf Anordnung des Veterinäramtes tierschutzgerecht getötet worden. In Brandenburg handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in diesem Herbst, wie das Umwelt- und Verbraucherschutz-Ministerium des Landes mitteilte.
Der Betrieb hatte demnach vermehrte Tierverluste bemerkt, sofort einen Tierarzt und das Veterinäramt informiert. Der Bestand wurde daraufhin gesperrt und beprobt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nach, das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigte das Ergebnis.
Gänsebetrieb mit 3.000 Tieren in Bayern betroffen
Im bayrischen Landkreis Dingolfing-Landau ist erstmals in diesem Herbst der Verdacht auf Geflügelpest aufgetreten. In einem Nutzgeflügelbetrieb mit rund 3.000 Gänsen wurde bei fünf Tieren der Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das teilte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit. Der betroffene Hof wurde vom Veterinäramt umgehend gesperrt. Aus Gründen des Tierschutzes und zur Tierseuchenbekämpfung wird der gesamte Bestand gekeult.
Zur Früherkennung möglicher weiterer Fälle wird das Wildvogelmonitoring fortgeführt. Zusätzliche Maßnahmen richten sich nach einer zentralen Risikobewertung, die laufend angepasst wird.
Zweiter Fall dieses Herbstes in Schleswig-Holstein
Auch im Landkreis Plön, Schleswig-Holstein, ist ein Geflügelpestausbruch in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte die Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden durchgeführt.
Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu zählen insbesondere ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Schutz- und Überwachungszonen reichen bis in den Kreis Ostholstein.
Mahnung zur Wachsamkeit an alle Geflügelhaltungen
Die jetzt betroffenen Landkreise und Ministerien der Länder riefen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte vermieden werden.
Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte auf ausschließlich gesunde Tiere geachtet werden.

































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