Auch in den Niederlanden gibt es einen ersten Fall von Geflügelpest in diesem Herbst. Betroffen ist ein Masthähnchen-Elterntierbetrieb mit 71.000 Tieren in der Provinz Drenthe. Den letzten Fall in unserem Nachbarland gab es im März diesen Jahres.
In den Gemeinden Aa und Hunze in der niederländischen Provinz Drenthe wurde die Geflügelpest auf einem Betrieb mit Masthähnchen-Elterntieren nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, werden die rund 71.000 Tiere am Standort von der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) geräumt. Dies ist die erste Infektion seit März dieses Jahres. Innerhalb der engeren Restriktionszone von 3 km Umkreis liegen sechs weitere Geflügelfarmen, die von der NVWA untersucht werden. In der weiteren Restriktionszone von 10 km um den infizierten Standort befinden sich 25 weitere kommerzielle Geflügelfarmen.
Maßnahmen in der 10-km-Restriktionszone
In der gesamten 10-Kilometer-Zone gilt sofort ein Transportverbot. Das bedeutet, dass kein Geflügel, keine Eier und keine Gülle bzw. Mist in diesem Gebiet transportiert werden dürfen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine Ausbreitung auf andere Teile des Landes zu verhindern, so die Pressemeldung der niederländischen Regierung.
In den Niederlanden besteht derzeit keine nationale Aufstallpflicht. Wie die Regierung informierte, werde sich jedoch in Kürze eine zuständige Expertengruppe treffen, um eine Risikobewertung in Bezug auf die Geflügelpest vorzunehmen. In der Vergangenheit gab es in den Niederlanden bereits mehrfach eine landesweite Stallpflicht für Geflügel.

































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