Im bayerischen Landkreis Ansbach ist die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist ein Putenmastbetrieb mit rund 17.000 Tieren. Diese wurden bereits getötet.
Wie der Landkreis Ansbach informiert, wurde das Veterinäramt des Landkreises wurde am Sonntag, 22. Dezember 2024, vom Hoftierarzt über eine Häufung verendeter Tiere informiert und hat noch am selben Tag notwendige Schritte eingeleitet. Der Laborbefund des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ergab eine Geflügelpest-Infektion. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte den Befund.
Vom Landratsamt Ansbach wurde der Betrieb gesperrt und die tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet. Der Bestand wird mittels einer Begasung mit Kohlendioxid in Kleincontainern gekeult. Um den Bestand herum werden eine Schutzzone (drei Kilometer Umkreis) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer Umkreis) eingerichtet, in der Geflügelbestände nach Risikobewertung klinisch untersucht werden.
Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. In der Schutzzone gelten darüber hinaus strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden. In beiden Zonen gilt Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes.
Wildvögel als Auslöser?
Als möglicher Grund für die Ansteckung von Nutzgeflügel kommen Kontakte zu Wildvögeln in Betracht. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten zentralen Risikobewertung des LGL, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
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