Nach den ersten Geflügelpestfällen dieses Herbstes in Deutschland und in anderen Ländern folgen jetzt die ersten regionalen Aufstallgebote. In den Niederlanden gibt es nach dem ersten Fall dieses Herbstes in einem Bestand mit 71.000 Elterntieren ein landesweites Aufstallgebot.
In den Niederlanden hatte es bereits im vergangenen Winter seine sehr lange Aufstallpflicht für Geflügel gegeben als Folge von vermehrten Geflügelpestfällen im Land. Das Aufstallgebot ging von November 2024 bis Juni diesen Jahres. Jetzt hat Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma erneut eine landesweite Stallpflicht für gehaltenes Geflügel verhängt.
Risiko in den Niederlanden jetzt als hoch eingestuft
Als Grund werden zum einen der jüngste Ausbruch der Geflügelpest in der Provinz Drenthe in einem Betrieb mit 71.000 Mast-Elterntieren sowie die Geflügelpestfälle in Nachbarländern genannt. Zudem gibt es eine neue Risikobewertung der Expertengruppe für Tierseuchen. Die Expertengruppe schätzt das Risiko einer Geflügelpest aktuell höher ein als Mitte September.
Aber auch in Deutschland gibt es die ersten Aufstallgebote dieses Herbstes. In Schleswig-Holstein wurde im Landkreis Nordfriesland Stallpflicht angeordnet für Betriebe mit mehr als 500 Tieren. Weil entlang der Nordseeküste viele Zugvögel Rast machen, steige dort für Hausgeflügel das Risiko einer Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus. Die Anordnung gelte entlang der Küste, auf den Inseln und Halligen und in der Umgebung größerer Gewässer, so das Veterinäramt des Kreises. Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln steige durch den Vogelzug zurzeit wieder an, erklärte das Amt.
Über 100 tote Kraniche infolge Geflügelpest
Am Kelbra-Stausee an der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bei mehr als 100 verendeten Kranichen bestätigt. Das teilte der Landkreis Mansfeld-Südharz mit. Der Stausee ist für die Zugvögel ein wichtiger Rastplatz auf ihrem Weg in den Süden. Das Veterinäramt bereite nun die Anordnung einer Stallpflicht für alle Geflügelbestände in der Region vor. Zum gefährdeten Gebiet gehören auch Teile des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen.
Als Reaktion auf den Fund von ebenfalls toten Kranichen hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kommerzielle Geflügelhalter ebenfalls bereits zur Einstallung ihrer Tiere aufgefordert. Die Stallpflicht gilt dort für Betriebe mit 5.000 oder mehr Haltungsplätzen. Das Geflügel muss bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Abdeckungen untergebracht werden.
Generell gilt bei Geflügelpest-Fällen in kommerziellen Haltungen ein Aufstallgebot innerhalb der Restriktionsgebiete, die im Umkreis von ca. 10 km um betroffene Betriebe eingerichtet werden.

































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