Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter hoffen, dass die Geflügelpest ihren/seinen Betrieb nicht trifft. Im Ernstfall hilft die Entschädigung der Tierseuchenkasse, zumindest den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Für Elterntiere gab es bislang maximal 50 Euro/Tier. Diese Summe wurde jetzt auf 110 Euro erhöht.
Mit Beginn des Herbstes schauen viele Geflügelhalter wieder besorgt in den Himmel: Die Wildvogel-Züge erhöhen das Risiko einer Geflügelpest-Infektion. Eine konsequente Beachtung der Biosicherheitsregeln ist die beste Vorbeuge.
Kommt es dennoch zu einer Infektion, wird zumindest der wirtschaftliche Schaden durch die Entschädigungen der Tierseuchenkasse begrenzt. Die Tierseuchenkassen zahlen einen Teil der Entschädigung für behördlich angeordnete Tötungen, die andere Hälfte trägt das jeweilige Bundesland.
Gesetzlicher Höchstwert zu wenig für wertvolle Zuchttiere
Die Entschädigung basieren auf dem sogenannten „gemeinen Wert“ der Tiere. Dabei gibt es eine Höchstgrenze je Tier, die gesetzlich verankert ist und je nach Tierart variiert. Bei Geflügel lag dieser Höchstwert bislang bei 50 Euro je Tier. In der Vergangenheit gab es Fälle von Geflügelpest bei Zucht-, Eltern- oder Großelterntieren, bei denen diese 50 Euro nicht dem tatsächlichen Wert entsprachen.
In Niedersachsen war zum Beispiel 2021 der Gänsebetrieb von Iris Tapphorn im Landkreis Vechta betroffen. Die Familie züchtet seit Jahrzehnten Gänse. Nach einem Eintrag der Geflügelpest musste der gesamte Bestand von 2.400 Zuchttieren getötet werden. Sie baute ihn später komplett neu auf – unter anderem mithilfe einiger zuvor vorsorglich „ausgelagerten“ Gänse und eingelagertem Genmaterial.
Betroffene Gänsezüchterin schob Änderung an
Iris Tapphorn erhielt von der Tierseuchenkasse, wie gesetzlich vorgesehen, 50 Euro/Zuchttier als Entschädigung. Das reichte, so die Gänsezüchterin, nicht aus, um die Kosten für den notwendigen Neuaufbau der Herde auszugleichen. Iris Tapphorn ging vielfach in die Öffentlichkeit, um auf dieses „Ungleichgewicht“ aufmerksam zu machen und erreichte -mit Unterstützung unter anderem der Fachverbände, vor allem aber der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, dass die gesetzliche Grundlage angepackt wurde.
Bereits unter der großen Koalition gab es dann den Entwurf einer Novellierung, diese wurde jedoch erst jetzt nach dem Regierungswechsel abgearbeitet. Der „gemeine Wert“ bei Geflügel wurde von 50 auf 110 Euro/Tier hochgesetzt. Wie Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, informiert, fehlen für das Inkrafttreten noch die 2. und 3. Lesung im Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrates. Sie geht davon aus, dass das die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Änderung soll noch 2025 in Kraft treten
Im Geflügelpestfall müssen die Tierhalter bei ihrer zuständigen Tierseuchenkasse melden. Die Höhe der Entschädigung je Tier wird dann individuell festgelegt anhand der betrieblichen Daten. Dr. Ursula Gerdes geht davon aus, dass speziell Gänse- oder zum Beispiel auch Straußenzüchter im Ernstfall die neue Höchstsumme erhalten können – wenn sie ansonsten alle Voraussetzungen für die Entschädigungszahlung erfüllt haben.

































Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.