Seit Herbst 2025 gab es infolge des intensiven Geflügelpest-Geschehens bei uns zahlreiche kreisweite Aufstallgebote und Verbote von Ausstellungen, Geflügelbörsen etc. Diese Verfügungen sind inzwischen größtenteils aufgehoben. Jetzt kommt das erste kreisweite Verbot wegen der Newcastle Disease.
Das Bundesland Brandenburg ist vom aktuellen Newcastle-Ausbruchsgeschehen on Deutschland stark betroffen – und es ist weiterhin dynamisch. Seit dem ersten amtlich festgestellten Ausbruch am 20. Februar 2026 wurden im Land Brandenburg bislang 47 Ausbrüche in gehaltenen Geflügelbeständen amtlich bestätigt. Betroffen waren unter anderem Masthähnchen-, Mastputen- und Legehennenbestände.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat deshalb vorerst Veranstaltungen mit Geflügel und sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln untersagt. Grundlage ist eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Newcastle-Krankheit, die am 29. April 2026 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Neue Einschränkungen treffen Halter und Veranstalter
Das Verbot gilt im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark. Betroffen sind insbesondere Ausstellungen, Märkte, Schauen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel ausgestellt, gehandelt, verkauft, getauscht, bewertet, prämiert, vorgeführt oder aus anderen Gründen zusammengeführt werden.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weiß, dass die erneute Einschränkung für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, Vereine, Züchterinnen und Züchter sowie Veranstalterinnen und Veranstalter eine erhebliche Belastung bedeutet. Viele Betroffene mussten bereits in den vergangenen Monaten wegen der Geflügelpest und weiterer tierseuchenrechtlicher Schutzmaßnahmen Einschränkungen hinnehmen. Wegen der akuten Gefahrenlage bittet der Landkreis jedoch um Verständnis und Mithilfe und weist auch noch einmal auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese gilt bekanntlich für alle Geflügelhaltungen ab einem Tier.




































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