Impfung gegen Newcastle Disease - Herausforderung für Hobbyhalter

23 April 2026
Biosicherheit
huhn

Die Newcastle Disease ist nach Jahrzehnten zurück in Deutschland und trifft Großbetriebe wie Hobbyhalter. Tierärzte drängen auf konsequentes Impfen, um eine weitere Ausbreitung der Newcastle Disease zu verhindern. Doch für Hobbyhalter ist es gar nicht so einfach, die gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht auch einzuhalten. 

Ende Februar ist in Deutschland das erste Mal seit rund 30 Jahren die Newcastle Disease (ND) ausgebrochen. Immer wieder kommt es seither in Brandenburg und Bayern zu weiteren Infektionen – ein Ende des Ausbruchsgeschehens scheint nicht in Sicht zu sein. Allein in Brandenburg waren bereits etwa 2 Mio. Tiere betroffen und mussten getötet werden. Neben großen Betrieben waren auch Hobby-Haltungen mit Kleinstbeständen betroffen.     

Tierärzte rufen zur Impfung auf

Viele Halter fragen sich nun, wie sie ihre Tiere schützen können. Neben strikten Biosicherheitsmaßnahmen bleibt die Impfung der wirksamste Schutz.

Der Geflügeltierarzt Thorsten Arnold beobachtet die Lage mit Sorge:

„Wir haben gesehen, dass sich die Infektion rasend schnell durch Tschechien, Polen und nun auch Bereiche in Deutschland ausgebreitet hat“, sagt er. „Ich hoffe, dass wir durch flächendeckende Impfungen eine Ausbreitung in Niedersachsen verhindern können.“

Impfpflicht trifft auf praktische Probleme

Grundsätzlich dürfen Tierärzte Impfstoffe verabreichen oder – nach Anzeige beim Veterinäramt und mit Dokumentation – an Halter abgeben. Unter diesen Bedingungen können auch Hobbyhalter ihre Tiere selbst impfen, etwa über Trinkwasser, als Spray oder per Augentropfen.

Doch der Alltag zeigt die Grenzen auf: Impfstoffe gibt es meist nur in Gebinden für 1.000 Tiere. Nach dem Anmischen bleiben sie nur wenige Stunden wirksam. In kleinen Beständen lassen sich solche Mengen kaum sinnvoll nutzen.

Impftage und Kooperation als Ausweg

Viele Tierarztpraxen organisieren deshalb Impftage. Auch Geflügelvereine bündeln Nachfrage und verteilen den Impfstoff in kleineren Portionen. Alternativ schließen sich Halter zusammen und teilen sich die Dosen.

Voraussetzung bleibt: Ein Tierarzt untersucht den Bestand zuvor klinisch. Nur gesunde Tiere dürfen geimpft werden. Anschließend erhalten Halter eine Impfbescheinigung.

Augentropfen bieten den besten Schutz

Der ND-Impfstoff wird als Vektorimpfstoff (Marek-Virus + Newcastle Insert) beim Eintagsküken, Totimpfstoff per Nadelinjektion oder als Lebendimpfstoff über das Tränkewasser, als Augentropf oder als Spray verabreicht. Auch verschiedene Kombinationen (z. B. erst eine Impfung über das Wasser und sechs Wochen später eine Injektion) sind möglich.

Thorsten Arnold betont:

„Den besten Schutz bietet die Impfung als Augentropf. Denn dabei wird sichergestellt, dass jedes Tier ausreichend Impfstoff aufgenommen hat. Zudem wird durch diese Art der Impfung eine sehr gute Immunität erzielt.“

Damit der Schutz hält, müssen Halter die Impfung alle sechs Wochen wiederholen. 

Behörden pochen auf Verantwortung der Halter

Auch die Veterinärbehörden erhöhen den Druck. Inis Graue vom Amt in Verden stellt klar:

„Jeder Tierhalter ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die eigenen Tiere geschützt und geimpft sind.“

Zugleich räumt sie ein, dass gesetzliche Vorgaben den Alltag erschweren. Tierärzte müssen Abgaben melden und Anwendungspläne erstellen. Dennoch bleibe die Botschaft eindeutig:

„Impfen ist angewandter Tierschutz!“

Impfstatus beim Tierkauf prüfen

Gerade Hobbyhalter sollten beim Kauf neuer Tiere genau hinsehen. Wurde die Impfung korrekt durchgeführt, besteht – insbesondere nach einer Injektion – für etwa ein Jahr ein verlässlicher Schutz.

Impfung ist gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland gilt eine Impfpflicht für Hühner und Truthühner – unabhängig von der Bestandsgröße. Halter müssen die Impfung regelmäßig auffrischen, damit der Schutz bestehen bleibt.

Wer die Vorgaben missachtet, riskiert ein Bußgeld.

Geflügelnews
Bild: Adobe Stock Volodymyr
Quelle: Land und Forst / Leonie Jost

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