Newcastle-Krankheit: StIKo sieht Handlungsbedarf - Impfdisziplin entscheidet über Seuchenkontrolle

24 März 2026
Impfung
biolegehennen

Nach neuen Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit (ND) in Deutschland rät die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) Hühnerhaltern, zu überprüfen, wann ihre Vögel das letzte Mal gegen ND geimpft wurden und im Zweifelsfall Wiederholungsimpfungen anzusetzen, bzw. besonders auf die turnusgemäßen Impfungen zu achten. 

StIKo Vet: Impfstoffe bieten weiterhin Schutz

Die StIKo Vet bewertet die aktuelle Lage als ernst, sieht aber zugleich eine zentrale Schutzmaßnahme bestätigt: Die StIKo Vet geht nach aktuellem Stand davon aus, dass die bislang verwendeten Impfstoffe, die überwiegend auf Viren der Genotypen 2.II und 2.I beruhen, auch vor klinischer Erkrankung mit dem aktuell zirkulierenden Genotyp VII.1.1 schützen. Entscheidend bleibe, dass Halter die Impfungen konsequent durchführen.

Klare Impfempfehlung: Grundimmunisierung und Auffrischung

Die StIKo Vet empfiehlt ein zweistufiges Vorgehen bestehend aus einer mehrmaligen Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff über das Trinkwasser oder per Augentropfen gefolgt von einer Injektionsimpfung mit einem Inaktivatimpfstoff. In größeren Betrieben habe sich auch die Verabreichung der Lebendimpfstoffe mittels Grobspray-Anwendung bewährt. Alternativ können Halter eine regelmäßige Lebendimpfung durchführen, die sie mindestens vierteljährlich wiederholen.

Impfpflicht gilt für alle Haltungen

Die StIKo Vet weist ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland eine Impfpflicht für Hühner und Puten besteht – unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche Betriebe oder Hobbyhaltungen handelt.

Damit trägt jeder Halter Verantwortung, vom ersten Tier an für ausreichenden Schutz zu sorgen. Diese Pflicht bleibt ein zentraler Baustein der Seuchenbekämpfung.

Appell an Tierärzte: Impfstoffe verfügbar machen

Angesichts der aktuellen Ausbrüche fordert die StIKo Vet die Tierärzte zum Handeln auf. Sie sollen sicherstellen, dass Impfstoffe insbesondere für Klein- und Hobbyhalter verfügbar bleiben.

Lebendimpfstoffe zur Anwendung über das Trinkwasser dürfen weiterhin an nicht-kommerzielle Halter abgegeben werden. Dieses Prinzip gelte trotz jüngster rechtlicher Anpassungen unverändert.

StIKo rät: Impfstatus jetzt überprüfen

Vor dem Hintergrund der angespannten Lage empfiehlt die StIKo Vet allen Geflügelhaltern, den Impfstatus ihrer Tiere umgehend zu kontrollieren.

Wer unsicher ist oder Lücken feststellt, sollte schnell handeln und Wiederholungsimpfungen durchführen. „Regelmäßige Impfintervalle entscheiden darüber, ob sich das Virus eindämmen lässt“, so die Stiko.

Geflügelnews
Bild: Kristoffer Finn
Quelle: FLI

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