Newcastle-Krankheit: Weiterer Ausbruch im Landkreis Erding - 130.000 Hennen gekeult

06 März 2026
Biosicherheit
Legehennen bodenhaltung

Nach Jahrzehnten ohne größere Ausbrüche breitet sich die Newcastle-Krankheit wieder in Deutschland aus. Besonders im bayerischen Landkreis Erding spitzt sich die Lage zu. Behörden mussten bereits rund 130.000 Legehennen töten. Experten rufen Geflügelhalter jetzt zu Impfkontrollen, strikter Biosicherheit und erhöhter Wachsamkeit auf.

Neuer Ausbruch in großem Geflügelbetrieb

Die Newcastle-Krankheit breitet sich im Landkreis Erding weiter aus. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Ausbruch im ersten Betrieb bereits für fünf von sechs Einheiten bestätigte, wurde am Mittwoch (4.3.2026) ein zweiter Betrieb mit 24.000 Hühnern amtlich positiv getestet. Hinzu kommen zudem noch Verdachtsfälle in zwei kleinen Geflügelhaltungen im Landkreis Erding in räumlicher Nähe zu den betroffenen großen Haltungen.

Um die Tierseuche einzudämmen, ließen die Behörden sämtliche betroffenen Bestände töten. Insgesamt mussten bislang rund 130.000 Legehennen im Landkreis Erding gekeult werden.

Schutz- und Überwachungszonen bleiben bestehen

Die Behörden richteten um die betroffenen Betriebe Restriktionszonen ein. Eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern gelten weiterhin.

Alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten erhielten entsprechende Informationen vom Veterinäramt des Landratsamtes Erding. Mitarbeitende der Behörde kontrollieren derzeit sämtliche Geflügelhaltungen in der Schutzzone.

Die Allgemeinverfügung mit den genauen Restriktionsgebieten veröffentlichte das Landratsamt auf seiner Internetseite.

Behörden erinnern an Meldepflicht für Geflügel

Die Veterinärbehörden erinnern in diesem Zusammenhang an eine wichtige Pflicht: Jede Geflügelhaltung muss gemeldet werden – unabhängig davon, ob es sich um einen großen Betrieb oder nur wenige Tiere im Hobbybereich handelt.

Wer seine Tiere bislang nicht registriert hat, muss dies umgehend nachholen. Nur so können Behörden im Seuchenfall schnell reagieren und Maßnahmen gezielt umsetzen.

Newcastle-Krankheit erstmals seit 30 Jahren wieder in Deutschland

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts gehören die nachgewiesenen Viren zum Genotyp VII.1.1. Dieser Virus-Typ zirkuliert derzeit vor allem in osteuropäischen Ländern.

Experten raten zu Impfkontrollen und mehr Biosicherheit

Das Friedrich-Loeffler-Institut fordert Geflügelhalter dringend auf, den Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen. Für Hühner und Puten gelte eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit – unabhängig von der Größe des Bestandes.

Darüber hinaus sollten Halter ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch prüfen. Besonders wichtig bleibt die Kontrolle von Besucherströmen sowie der Austausch von Geräten oder Materialien zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen.

Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass das Virus in Bestände eingeschleppt oder weiterverbreitet wird.

Doppelrisiko durch Newcastle-Krankheit und Geflügelpest

Die aktuelle Lage bleibt nach Einschätzung des FLI angespannt, weil zusätzlich weiterhin Fälle der hochpathogenen aviären Influenza auftreten. Der Subtyp H5 – bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe – wurde weiterhin bei Wildvögeln und in einzelnen Geflügelhaltungen nachgewiesen.

Damit steigt das Risiko nicht nur für landwirtschaftliche Geflügelbetriebe. Auch Zoos, Tierparks oder andere Einrichtungen mit Vogelhaltung sind besonders gefährdet, vor allem wenn Tiere Zugang zu Außenanlagen haben.

Frühe Diagnose entscheidet über Seuchenbekämpfung

Experten betonen, dass eine frühe Diagnose entscheidend bleibt. Selbst in geimpften Beständen sollten Halter aufmerksam bleiben. Nur wenn Behörden Ausbrüche früh erkannt würden, könne die Seuche schnell eingedämmt werden.

Geflügelnews
Bild: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

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