Newcastle-Krankheit: Ausbruch in Bayern - 40.000 Legehennen betroffen

27 Februar 2026
Biosicherheit
legehennen

In Bayern gibt es einen Fall der Newcastle-Krankheit. Am 25. Februar 2026 bestätigten Behörden den Verdachtsfall in einem Legehennenbestand. Betroffen sind rund 39.500 Tiere. Der Geflügelwirtschaftsverband und das Friedrich-Loeffler-Institut drängen auf lückenlosen Impfschutz und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen.

Verdachtsfall bestätigt – Impfstatus jetzt prüfen

In einem bayerischen Legehennenbetrieb ist die Newcastle-Krankheit (ND) amtlich festgestellt worden. Betroffen sind rund 39.500 Tiere. Nach Angaben von Markus Hautmann von der Pressestelle des Landratsamtes Erding liegt inzwischen die endgültige Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vor, das Proben aus dem Betrieb untersucht hat. 

Das Veterinäramt des Landratsamtes Erding hat den betroffenen Betrieb am Dienstag entsprechend den staatlichen Vorgaben umgehend gesperrt. Zudem ordneten die Behörden entsprechende Schutzmaßnahmen an. Die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Geflügelbestandes wurde gemäß den Vorgaben inzwischen eingeleitet.

Schutz- und Überwachungszonen

Nach der amtlichen Feststellung der Tierseuche wird in Abstimmung mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie dem Staatsministerium um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Grundlage dafür sind die tierseuchenrechtlichen Vorgaben.

Die weiteren Maßnahmen vor Ort – insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen – regelt das Landratsamt Erding auf Grundlage der Vorgaben des Staatsministeriums per Allgemeinverfügung. Diese wird auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der Region informiert die Behörde zeitnah über die notwendigen Maßnahmen.

Impfschutz konsequent auffrischen

Der Bayerische Geflügelwirtschaftsverband reagierte umgehend und erinnerte an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten. Geflügelhalter sollten ihre Bestände darüber hinaus auf eventuell bestehende Impflücken überprüfen; Legehennen würden heute deutlich älter als noch vor zehn Jahren – entsprechend wichtig bleibe ein konsequent aufgefrischter Impfschutz über die gesamte Nutzungsdauer. Ebenso müssten alle Biosicherheitsmaßnahmen beachtet und eingehalten werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut gibt dazu folgende Empfehlungen:

  • Pflichtimpfungen gegen Newcastle Disease in Hühner- und Putenbeständen prüfen und gegebenenfalls auffrischen
  • Biosicherheitsmaßnahmen kritisch kontrollieren
  • Kontakte betriebsfremder Personen strikt begrenzen
  • Austausch von Gerätschaften und Materialien überwachen

Wichtig bleibe eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.

Geflügelnews
Bild: Cordula Möbius
Quelle: gwv bayern, FLI, Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt

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