Newcastle-Krankheit im Tierheim Berlin-Lichtenberg bestätigt – Maßnahmen zur Eindämmung eingeleitet

18 September 2025
Biosicherheit
Tierheim Berlin Lichtenberg

Im Tierheim Berlin-Lichtenberg wurde ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt. Behörden ordneten strenge Biosicherheitsmaßnahmen an, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Im Tierheim Berlin-Lichtenberg ist am Montag, den 15. September 2025, der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) amtlich festgestellt worden. Bereits am 11. September hatte ein erster Verdacht bestanden. Verursacher der Erkrankung ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) der Art Aviäres Orthoavulavirus.

Strenge Biosicherheitsmaßnahmen im Tierheim

Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurden umgehend umfassende Biosicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Dazu zählen die Aufstallung sämtlicher Vögel im Tierheim sowie ein Verbringungsverbot für Vögel, Einstreu und weitere Materialien. Eine bereits verendete Taube wurde positiv auf das Virus getestet, die Untersuchungsergebnisse von acht direkten Kontakttieren stehen noch aus.

Der gesamte Vogelbestand wird aktuell durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lichtenberg im Landeslabor Berlin-Brandenburg mittels Tupfer- und Kotproben untersucht. Diese Kontrollen sollen im Abstand von mindestens 21 Tagen wiederholt werden. Erst wenn alle Ergebnisse negativ sind, kann die Sperrung aufgehoben werden.

Vorsorgeuntersuchungen im Umfeld

Auf die Einrichtung offizieller Sperrzonen im Umkreis von drei und zehn Kilometern wird derzeit verzichtet. Dennoch kontrollieren die zuständigen Tierärztinnen und Tierärzte größere Geflügelhaltungen in der Umgebung. Dabei werden die Tiere klinisch untersucht und der Impfstatus überprüft.

Wiederkehrende Ausbrüche in Deutschland

Die Newcastle-Krankheit tritt in Deutschland regelmäßig auf. Im Jahr 2025 wurden bislang 17 Ausbrüche dieser Tierseuche der Kategorie A registriert. Diese Kategorie erfordert sofortige Maßnahmen zur Eindämmung. Für Berlin ist es bereits der zweite Fall innerhalb eines Jahres.

Für Hühner und Puten besteht eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, da das Virus auch im Wildvogelbestand vorkommt. Für gehaltene Tauben wird eine vorbeugende Impfung dringend empfohlen.

Keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für den Menschen gilt das Virus als weitgehend ungefährlich. Nur in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt können vorübergehende Bindehautentzündungen oder Schwellungen der Ohrlymphknoten auftreten. Geflügelfleisch und Eier sind laut Behörden unbedenklich.

Meldungspflicht für Geflügelhalter

Alle Geflügelhaltungen müssen bei der zuständigen Veterinäraufsicht gemeldet werden. Krankheits- oder Todesfälle sind unverzüglich anzuzeigen. Tiere mit Auffälligkeiten sollen von den übrigen Beständen getrennt und beobachtet werden. Zudem dürfen betriebsfremde Personen derzeit keine Geflügelhaltungen betreten.

Geflügelnews
Bild: Tierheim Berlin-Lichtenberg
Quelle: aho

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